Schäden durch Estricharbeiten. Wer haftet? Wie vorgehen?

4,80 Stern(e) 6 Votes
B

Bautitus

Hallo liebe Forum-User,

wir bauen ein Haus mit Architekt. Vor kurzem wurden bei uns Estricharbeiten durchgeführt. Dabei wurde der Rohbau, der sichtbar bleiben sollte, an mehreren Stellen stark verschmutzt und beschädigt.

Für mich liegt daher hier ein Mangel vor, da das andere Gewerk nicht ausreichend geschützt wurde.
Ich frage mich jedoch wie ich vorgehen sollte, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen.

Die Estrichfirma will nichts unternehmen, da es ihrer Meinung nach "Rohbau" ist und man nichts hätte dagegen tun können. Laut der Meinung anderer Firmen, die anwesend waren, war das eine große Saurerei was die gemacht haben. Aus ihren Berichten habe ich erfahren, dass es normalerweise anders abläuft. So werden insbesondere die Schläuche mit Gurten befestigt, um Vibrationen/Ausschläge in den Griff zu bekommen, damit die Wahrscheinlichkeit für solche Schäden minimiert wird. Ich konnte jedoch keine DIN findet, die dies vorschreiben würde.

Kann man den Architekt irgendwie haftbar machen, da letztendlich kein mangelfreies Objekt übergeben wird? Er hat auch gar nicht überwacht wie die Arbeiten durchgeführt wurden. Bei dem Thema lässt er uns auch komplett in Stich. Hat er denn keine Verpflichtungen? (wurde für alle Leistungsphasen beauftragt)

Wäre über jeden Tipp sehr dankbar.
 
Nordlys

Nordlys

Ich kann mir zwar eine sichtbare Rohbauwand schwer vorstellen, aber wenn das so geplant ist muss der A. das so liefern. Sein Problem. Du bist sein Auftraggeber, er setzt sich mit den Handwerkern auseinander, er erhält deren Rechnungen, er gibt frei. Oder besteht auf Nachbesserungen.
 
P

parcus

Wusste die Estrichfirma durch den Bauleiter, das es sich um eine Sichtmauerwerk handelt ?
Was sich durch die Position in der Ausschreibung oder später im Auftrag zum Abkleben der Wände belegen lässt.

Ist nichts vorhanden, kann die Estrichfirma u.U. belegen, dass ein Abkleben nicht Auftragsbestandteil war.

Was die Handwerker da zu einem Rohbau erzählen, .... sorry, da geht es max. um Besenrein.

Abgesehen davon, ob überhaupt die Luftdichtheit ohne Putz auf einem Mauerwerk gegeben ist
und dieses auch so im Wärmeschutznachweis vorgesehen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Alessandro

im Übrigen ist eine DIN keine Vorschrift sondern eine Empfehlung. Mit solchen Sachen braucht man also gar nicht kommen.
 
Zuletzt aktualisiert 08.07.2025
Im Forum Weitere Bodenbeläge gibt es 394 Themen mit insgesamt 3771 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Schäden durch Estricharbeiten. Wer haftet? Wie vorgehen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Baukosten Terrassen etc. in Kostenschätzung nach DIN 27 19
2Fensterplanung zwingend nach DIN 5034-2021-08 nötig? 13
3Treppe DIN 18065 verpflichtend oder nicht? - Seite 382
4Planerin erstellt keinerlei Berechnungen nach DIN 276 - Seite 960
5Wärmenachweis: Heizlastberechnung nach DIN 12831 oder DIN 4708? 10
6Wärmebedarfsrechnung nach DIN 12831 12
7Din 4109 Lärmende ll - Was ist zu beachten? 13
8Schallschutz nach DIN Norm 4109 für Baugenehmigung relevant? - Seite 216
9Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443/543 einbauen Pflicht? 15
10Schallschutz VDI Richtlinie 4100 & DIN 4109 im Fertighausbau 49
11Heizlastberechnung&Verlegeplan DIN: Neue Berechnung notwendig? 41
12Schallschutz DIN 4109-1 bei Reihenmittelhaus ausreichend? 19
13Planung Gäste-WC im Neubau - Wie groß muss es sein? (DIN?) 107
14Türe DIN links oder rechts - geht beides? 17
15Estrich schief - Beseitigung Mangel abgelehnt 52
16Baunebenkosten Bank will Unterschrift vom Architekt - Seite 216
17Neubaukosten-Berechnung Architekt passend? - Seite 230
18Haus-Abnahme obwohl nicht alles fertig? - Seite 316
19Entwässerung vor Garagentür fehlt / korrigieren? Mangel? 15
20Firma Streif Haus Weinsheim - Erfahrungen mit Zahlungsverpflichtung? - Seite 453

Oben