Garage des Nachbarn ragt 12 cm auf unser Grundstück

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Q

quisel

Hallo zusammen,

bei der Vermessung unseres Grundstücks durch einen amtlich bestellten Vermesser kam letztes Jahr raus, dass die Garage unseres einen Nachbarn circa 12 cm auf unser Grundstück ragt. Die Garage steht da schon seit Jahrzehnten, insofern interessiert mich weniger, ob es irgendeinen Anspruch auf bauliche Veränderung gib. Vielmehr interessiert mich, ob man das in irgendeiner Form dokumentieren bzw. dem Nachbarn zur Unterschrift vorlegen sollte.

Gibts da Erfahrungen, wie man mit sowas umgeht? Möchte schlicht vermeiden, dass später mal ein Nachteil draus erwächst, wenn man es dem Nachbarn jetzt nicht in Schriftform mit bestätigter Kenntnisnahme angezeigt hat.

Liebe Grüße,
quisel
 
P

Pianist

Das BGB hat da zwei Lösungen: Eine jährlich im Voraus zu entrichtende Geldrente (§ 913) oder der Nachbar muss Dir den Teil des Grundstückes abkaufen (§ 915).
 
Q

quisel

Das BGB hat da zwei Lösungen: Eine jährlich im Voraus zu entrichtende Geldrente (§ 913) oder der Nachbar muss Dir den Teil des Grundstückes abkaufen (§ 915).
Vielen Dank für deine Antwort. Ich bin an beidem nicht interessiert - mir geht es mehr um die Notwendigkeit der Dokumentation des Sachverhalts. Ist sowas nötig, damit am Ende niemand nach weiteren 20, 30 Jahren um die Ecke kommt und sagt, das ist jetzt seit 60 Jahren so überbaut, deswegen läuft die Grenze jetzt anders?
 
D

Domski

Nein, die Grenze wird dadurch nicht verschoben. Allerdings kann es hypothetisch dazu kommen, das irgendwann ein offizielles, sogenanntes Flurbereinigungsverfahren gibt, in dem die Grenzen der Realität angepasst und entsprechend neu eingemessen werden.

Niemand schreibt dir ja die Höhe der Rente vor. Schon um formal keinen Angriffspunkt zu bieten, würde ich diese Form wählen und entsprechend mit dem Nachbarn vereinbaren.
 
E

Escroda

Dokumentation des Sachverhalts
... findet im Liegenschaftskataster statt.
Über die Vermessungsschriften im Liegenschaftskataster hinausgehend nicht.
Allerdings kann es hypothetisch dazu kommen, das irgendwann ein offizielles, sogenanntes Flurbereinigungsverfahren gibt
Nein, nicht in Ortslagen. Früher gab es sogenannte Neuvermessungen, die durch verbesserte Messmethoden und großräumige Vermessungsnetzausgleichungen notwendig wurden. Heutzutage wäre hypothetisch noch ein Umlegungsverfahren denkbar, worauf der Überbau aber keinen Einfluss hat.
in dem die Grenzen der Realität angepasst und entsprechend neu eingemessen werden.
Nicht, wenn niemand das BGB bemüht. Die Grenze ist förmlich festgestellt und der Überbau amtlich dokumentiert. Auch signifikante Genauigkeitsverbesserungen durch zukünftige Vermessungsmethoden sind nicht mehr zu erwarten.

Ich würde nichts machen, außer der Nachbar reißt die Garage ab und will neu bauen.
 
D

Domski

Nein, nicht in Ortslagen. Früher gab es sogenannte Neuvermessungen, die durch verbesserte Messmethoden und großräumige Vermessungsnetzausgleichungen notwendig wurden.
Würde ich so nicht unterschreiben wollen. 20km weiter von hier (TM) wurde die Flurbereinigung gerade in Ortslagen vor ca. 5 Jahren abgeschlossen. Daraus resultierende Anpassungsverfahren sind m. Wissens nach noch nicht alle abgeschlossen.

Allerdings gab es keine Kauf/Verkaufverpflichtung für Privatleute. Es gab jedoch einen festgesetzten symbolischen Preis je qm, zu dem die entsprechenden Flächen gehandelt werden sollen. Hauptsache der Bereinigung war die Anpassung des Kataster an die existierende Bebauung, die hauptsächlich durch großzügige Auslegung von mein/dein zwischen 1945 und 1990 entstanden sind. In dem Zuge natürlich auch die wesentlich verbesserte Genauigkeit des Kataster durch moderne Messverfahren.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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