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marco2369
Hey, ich will mich mal versuchen kurz zu fassen,
wir haben gerade ein Haus gekauft und ich bin in der Aussengestalltung.
Kurz zu den Eckdaten, es ist in Mehrfamilienhaus mit Knapp 400m² Wohnfläche,
es geht eher in die Richtung zwei Doppelhaus Hälften.
Die rechte Seite wird von meiner Frau meiner Tochter und mir bewohnt, wobei die 200m² mit Dachboden sind welchen wir nicht als Wohnraum nutzen Wollen. Ergo bleiben ca 150m² Wohnfläche über.
Die linke Hälfte sieht Platztechnisch ähnlich aus, wird von meiner Schwägerin mit ihrem Sohn bezogen.
Autos gibt es derzeit eins und es sind in nächster Zeit keine neuen geplant, was der Stadt relativ egal sein wird.
Nun gibt es derzeit Fünf Parkplätze davon wäre einer sogar mit bis zu 4 Autos hintereinander nutzbar. Sprich bei Besuch kein Problem.
Laut Satzung muss ich 1,5 Stellplätze pro Partei haben wäre also alles super und ich könnte zwei Stellplätze in Grünflächen umwandeln.
Nun sagte mir aber der Vorbesitzer, das dass Haus mit vier Wohneinheiten geplant sei und ich deshalb diese Stellplätze brauche.
Es ist geplant, das wir Eventuell in 10-15 Jahren mal die Schwiegereltern zu uns holen, wenn sie selbst nicht mehr Einkaufen,Treppen laufen können etc pp
Könnte mein Plan Probleme nach sich ziehen?
Wir zahlen tatsächlich erst zum ersten vierten und es gibt die Mündliche Vereinbarung das ich den "Garten" schon umgestallten darf. Ex Besitzer wohnt nicht mehr dort Ex Besitzerin schon. Für sie ist alles gut er hat nun angst ich würde sein Lebenswerk zerstören und bittet mich das erst zu machen, wenn alles bezahlt ist. Ist ja auch ok nur war die Absprache anders und ich habe mir nun extra Urlaub genommen und die Pflanzen in meinem Garten ausgebuddelt.
Naja ist ja auch relativ wäre für rechtliche Infos dankbar!
Grüße Marco
wir haben gerade ein Haus gekauft und ich bin in der Aussengestalltung.
Kurz zu den Eckdaten, es ist in Mehrfamilienhaus mit Knapp 400m² Wohnfläche,
es geht eher in die Richtung zwei Doppelhaus Hälften.
Die rechte Seite wird von meiner Frau meiner Tochter und mir bewohnt, wobei die 200m² mit Dachboden sind welchen wir nicht als Wohnraum nutzen Wollen. Ergo bleiben ca 150m² Wohnfläche über.
Die linke Hälfte sieht Platztechnisch ähnlich aus, wird von meiner Schwägerin mit ihrem Sohn bezogen.
Autos gibt es derzeit eins und es sind in nächster Zeit keine neuen geplant, was der Stadt relativ egal sein wird.
Nun gibt es derzeit Fünf Parkplätze davon wäre einer sogar mit bis zu 4 Autos hintereinander nutzbar. Sprich bei Besuch kein Problem.
Laut Satzung muss ich 1,5 Stellplätze pro Partei haben wäre also alles super und ich könnte zwei Stellplätze in Grünflächen umwandeln.
Nun sagte mir aber der Vorbesitzer, das dass Haus mit vier Wohneinheiten geplant sei und ich deshalb diese Stellplätze brauche.
Es ist geplant, das wir Eventuell in 10-15 Jahren mal die Schwiegereltern zu uns holen, wenn sie selbst nicht mehr Einkaufen,Treppen laufen können etc pp
Könnte mein Plan Probleme nach sich ziehen?
Wir zahlen tatsächlich erst zum ersten vierten und es gibt die Mündliche Vereinbarung das ich den "Garten" schon umgestallten darf. Ex Besitzer wohnt nicht mehr dort Ex Besitzerin schon. Für sie ist alles gut er hat nun angst ich würde sein Lebenswerk zerstören und bittet mich das erst zu machen, wenn alles bezahlt ist. Ist ja auch ok nur war die Absprache anders und ich habe mir nun extra Urlaub genommen und die Pflanzen in meinem Garten ausgebuddelt.
Naja ist ja auch relativ wäre für rechtliche Infos dankbar!
Grüße Marco