ᐅ Parkplätze entfernen - Möglich? Erfahrungen
Erstellt am: 04.03.2020 17:18
marco2369 04.03.2020 17:18
Hey, ich will mich mal versuchen kurz zu fassen,
wir haben gerade ein Haus gekauft und ich bin in der Aussengestalltung.
Kurz zu den Eckdaten, es ist in Mehrfamilienhaus mit Knapp 400m² Wohnfläche,
es geht eher in die Richtung zwei Doppelhaus Hälften.
Die rechte Seite wird von meiner Frau meiner Tochter und mir bewohnt, wobei die 200m² mit Dachboden sind welchen wir nicht als Wohnraum nutzen Wollen. Ergo bleiben ca 150m² Wohnfläche über.
Die linke Hälfte sieht Platztechnisch ähnlich aus, wird von meiner Schwägerin mit ihrem Sohn bezogen.
Autos gibt es derzeit eins und es sind in nächster Zeit keine neuen geplant, was der Stadt relativ egal sein wird.
Nun gibt es derzeit Fünf Parkplätze davon wäre einer sogar mit bis zu 4 Autos hintereinander nutzbar. Sprich bei Besuch kein Problem.
Laut Satzung muss ich 1,5 Stellplätze pro Partei haben wäre also alles super und ich könnte zwei Stellplätze in Grünflächen umwandeln.
Nun sagte mir aber der Vorbesitzer, das dass Haus mit vier Wohneinheiten geplant sei und ich deshalb diese Stellplätze brauche.
Es ist geplant, das wir Eventuell in 10-15 Jahren mal die Schwiegereltern zu uns holen, wenn sie selbst nicht mehr Einkaufen,Treppen laufen können etc pp
Könnte mein Plan Probleme nach sich ziehen?
Wir zahlen tatsächlich erst zum ersten vierten und es gibt die Mündliche Vereinbarung das ich den "Garten" schon umgestallten darf. Ex Besitzer wohnt nicht mehr dort Ex Besitzerin schon. Für sie ist alles gut er hat nun angst ich würde sein Lebenswerk zerstören und bittet mich das erst zu machen, wenn alles bezahlt ist. Ist ja auch ok nur war die Absprache anders und ich habe mir nun extra Urlaub genommen und die Pflanzen in meinem Garten ausgebuddelt.
Naja ist ja auch relativ wäre für rechtliche Infos dankbar!
Grüße Marco
wir haben gerade ein Haus gekauft und ich bin in der Aussengestalltung.
Kurz zu den Eckdaten, es ist in Mehrfamilienhaus mit Knapp 400m² Wohnfläche,
es geht eher in die Richtung zwei Doppelhaus Hälften.
Die rechte Seite wird von meiner Frau meiner Tochter und mir bewohnt, wobei die 200m² mit Dachboden sind welchen wir nicht als Wohnraum nutzen Wollen. Ergo bleiben ca 150m² Wohnfläche über.
Die linke Hälfte sieht Platztechnisch ähnlich aus, wird von meiner Schwägerin mit ihrem Sohn bezogen.
Autos gibt es derzeit eins und es sind in nächster Zeit keine neuen geplant, was der Stadt relativ egal sein wird.
Nun gibt es derzeit Fünf Parkplätze davon wäre einer sogar mit bis zu 4 Autos hintereinander nutzbar. Sprich bei Besuch kein Problem.
Laut Satzung muss ich 1,5 Stellplätze pro Partei haben wäre also alles super und ich könnte zwei Stellplätze in Grünflächen umwandeln.
Nun sagte mir aber der Vorbesitzer, das dass Haus mit vier Wohneinheiten geplant sei und ich deshalb diese Stellplätze brauche.
Es ist geplant, das wir Eventuell in 10-15 Jahren mal die Schwiegereltern zu uns holen, wenn sie selbst nicht mehr Einkaufen,Treppen laufen können etc pp
Könnte mein Plan Probleme nach sich ziehen?
Wir zahlen tatsächlich erst zum ersten vierten und es gibt die Mündliche Vereinbarung das ich den "Garten" schon umgestallten darf. Ex Besitzer wohnt nicht mehr dort Ex Besitzerin schon. Für sie ist alles gut er hat nun angst ich würde sein Lebenswerk zerstören und bittet mich das erst zu machen, wenn alles bezahlt ist. Ist ja auch ok nur war die Absprache anders und ich habe mir nun extra Urlaub genommen und die Pflanzen in meinem Garten ausgebuddelt.
Naja ist ja auch relativ wäre für rechtliche Infos dankbar!
Grüße Marco
nordanney 04.03.2020 17:30
marco2369 schrieb:
Könnte mein Plan Probleme nach sich ziehen?Wie ist das Haus genehmigt worden? Damit hast Du Deine Antwort.marco2369 schrieb:
Ex Besitzer wohnt nicht mehr dort Ex Besitzerin schon. Für sie ist alles gut er hat nun angst ich würde sein Lebenswerk zerstören und bittet mich das erst zu machen, wenn alles bezahlt ist. Ist ja auch ok nur war die Absprache anders und ich habe mir nun extra Urlaub genommen und die Pflanzen in meinem Garten ausgebuddelt.
Naja ist ja auch relativ wäre für rechtliche Infos dankbar!Wenn Du noch nicht über das Haus verfügen darfst, darfst Du nichts tun. Er sagt "nein", dann ist es auch ein nein. Persönliches Pech - insbesondere, da es nichts schriftlich gibt.Würde das Gespräch suchen und ihn mal auf ein Bier einladen.
marco2369 04.03.2020 17:33
Wo kann ich denn sehen, wie das Haus genehmigt worden ist?
Ist ein altes Fachwerk von 1850.
Ist ein altes Fachwerk von 1850.
nordanney 04.03.2020 17:55
marco2369 schrieb:
Wo kann ich denn sehen, wie das Haus genehmigt worden ist?In den Bauakten Bei dem Alter wird es spannend... Geh doch einfach mal zum Bauamt.
marco2369 04.03.2020 18:01
nordanney schrieb:
In den Bauakten
Bei dem Alter wird es spannend... Geh doch einfach mal zum Bauamt.Ok laut Google reicht dafür der Kaufvertrag!?
Was heißt denn spannend? Auf was muss ich da genau achten?
nordanney 04.03.2020 18:12
marco2369 schrieb:
Was heißt denn spannend? Auf was muss ich da genau achten?Spannend heißt "1850". Hatte vor einiger Zeit eine Finanzierung in Berlin mit einem Recht auch aus der Zeit. Das musste - nachdem es Wochen gedauert hat, die alten Akten überhaupt zu finden - erst einmal ins Deutsche übersetzt werden. War unleserlich in einer Alt-Deutsch Variante geschrieben.Ähnliche Themen