Nutzungsänderung Wohnfläche in Gewerbefläche für Hundebetreuung

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K

Kaschi

Hallo zusammen,

bisher war ich ein stiller Mitleser und habe viel für unseren Hauskauf und die Dinge, auf die wir achten müssen, sowie Fragen zur Finanzierung von Euch mitgenommen und für uns klären können, vielen Dank dafür!
Aktuell treibt uns aber ein Thema um, zu dem ich noch keine so rechte Antwort gefunden habe, weshalb ich mich aktiv an Euch wende:

Wir haben uns vor knapp einem Jahr einen 180qm Bungalow auf einem ca. 1400qm großen Grundstück in Niedersachsen gekauft. Es gibt anscheinend keinen Bebauungsplan und unsere Seite der Straße ist als allgemeines Wohngebiet ausgezeichnet. Meine Frau würde gerne in einem Nebengewerbe eine Hundebetreuung (2 bis 3 Hunde) hier bei uns anbieten. Bei der Anmeldung des Gewerbes haben wir erfahren, dass eine Nutzungsänderung eines Teiles des Wohnhauses in gewerbliche Nutzung beantragt werden muss.
Da die Hundebetreuung aber anscheinend zu einem "störendem" Gewerbe gehört, wären die Aussichten auf Genehmigung aber sehr schlecht.

Daraufhin habe ich in die niedersächsische Bauordnung geschaut und dort den § 62 gefunden, indem steht, dass eine Nutzungsänderung unter Umständen genehmigungsfrei ist. Es wird unter anderem auf Gebäude der Klasse 3 verwiesen (bis 7m Haus Höhe). Unser Bungalow ist 6,49m hoch.

Meine Fragen ist nun: Kann mir jemand sagen, ob dieser Paragraph mir bei der genehmigungsfreien Nutzungsänderung hilfreich sein kann, gibt es andere Möglichkeiten, oder scheint die Sache aussichtslos? Darüber hinaus möchte ich gerne wissen, ob diese Nutzungsänderung Nachteile für unser Haus und uns hat, wenn z.B. das Wohnzimmer eine Nutzungsänderung erfährt.

Erwähnt sei noch, dass auf der anderen Seite der Straße (ca. 250m entfernt) ein kleines Sägewerk / Tischlerei und weiter die Straße hoch eine Wohnmobilvermietung und ein Bahnhof angesiedelt sind.

Bevor wir uns bei einem Anwalt beraten lassen, erhoffe ich mir zumindest eine Auskunft, ob generell eine Chance besteht.

Ich freue mich über Eure Meinungen, vielen Dank!
Karsten
 
E

Escroda

unsere Seite der Straße ist als allgemeines Wohngebiet ausgezeichnet.
Wer oder was zeichnet sie als allgemeines Wohngebiet aus?
Bei der Anmeldung des Gewerbes haben wir erfahren, dass eine Nutzungsänderung eines Teiles des Wohnhauses in gewerbliche Nutzung beantragt werden muss.
Wer sagt das? Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes? Habt Ihr Euch bei der Baugenehmigungsbehörde erkundigt? Wie viele Hunde habt Ihr selber?
Welche Umstände beziehst Du auf deinen Fall?
ob dieser Paragraph mir bei der genehmigungsfreien Nutzungsänderung hilfreich sein kann
Nein. §62, Absatz 1, Satz 1 Niedersächsische Bauordnung
... wenn die in den Nummern 1 bis 3 genannten Baugebiete durch Bebauungsplan im Sinne des §30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuchs festgesetzt sind...
Das hast Du ja verneint:
Es gibt anscheinend keinen Bebauungsplan
Es sei denn, der Schein trügt.
oder scheint die Sache aussichtslos?
Nun kenne ich mich Gewerbeanmeldung nicht aus, jedoch frage ich mich, auf welcher Gesetzesgrundlage der Zwang zur Nutzungsänderung beruhen soll. Selbst wenn Ihr zwei eigene Hunde besäßet, sähe ich keinen Grund für die Nutzungsänderung irgendeines Raumes. Bei mehr als fünf Hunden wird's natürlich kritisch.
Doch auch wenn es tatsächlich eine Vorschrift gibt, die die bauliche Nutzungsänderung erforderlich macht, sehe ich noch Chancen. Mit einer genauen Umfeldanalyse, wo sich welche Betriebe in der Umgebung befinden, könnte der Gebietscharakter neu bewertet werden, z.B. besonderes Wohngebiet. Den Weg zum Anwalt wurde ich erst einschlagen, wenn Gespräche mit leitenden Behördenmitarbeitern und politischen Bürgervertretern die Ablehnung bestärken, ohne dass überzeugende Argumente vorgebracht wurden.
 
A

apokolok

Naja, in einem 'normalen' Wohngebiet ist so ne Hundepension schon sehr problematisch.
Wenn ihr Nachbarn in unmittelbarer Nähe habt sehe ich da wenig Sinn, selbst wenn es genehmigt werden sollte werdet ihr Probleme generieren.
 
K

Kekse

Es geht ja nicht um eine riesige Hundepension, sondern um 2-3 Tiere im Nebenerwerb, vielleicht gar nur als Tagesbetreuung? Sehe ich nicht als besonders nachbarschaftsstörend.
 
A

apokolok

Naja, wärst du mein Nachbar und es ist ein Kläffer dabei würde ich mich bedanken.
Fakt ist, in einem reinen Wohngebiet wird man keine Hundepension genehmigt bekommen.
 
K

Kaschi

Es geht ja nicht um eine riesige Hundepension, sondern um 2-3 Tiere im Nebenerwerb, vielleicht gar nur als Tagesbetreuung? Sehe ich nicht als besonders nachbarschaftsstörend.
Genau, es geht nur um eine Tagesbetreuung von 2 bis 3 Hunden. Wir wohnen auch sehr dörflich, haben natürlich Nachbarn und einige von denen auch Hunde.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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