Erschließungskosten - Wie werden die berechnet?

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K

kutpic

Hallo,
wir wollen gerade ein Grundstück kaufen, dass noch unerschlossen ist. Kanal und Wasser liegen in der direkt angrenzenden Straße.
Habe nun versucht die Erschließungskosten anhand der Satzung der Gemeinde zu ermitteln. In Dieser steht für Abwasser und Wasser:
Bei unbebauten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in
Ansatz gebracht.
für Abwasser:
Der Beitrag beträgt pro m² Grundstücksfläche 1,50 € pro m² Geschossfläche 19,00 €
für Wasser:
Der Beitrag beträgt pro m² Grundstücksfläche 1,50 € pro m² Geschossfläche 15,00 €

bei ca. 1000m² würde ich also rechnen
1000 * 1,50 = 1.500 * 2 = 3.000,00 €
+ 250m² * 19 €= 4.750,00 €
+ 250m² * 15 € = 3.750,00 €
in der Summe also 11.500,00 €
wird das so berechnet?

es gibt auch noch eine "Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung"
mit 1,00 € pro m² Grundstücksfläche und 10,00 € pro m² Geschossfläche.
Also noch mal 3.500 €, wenn das auch bezahlt werden muss.

Wenn ich also ein unerschlossenes Grundstück kaufe müsste ich ungefähr 15.000 € weniger bezahlen wie für ein gleich großes erschlossenes Grundstück. Oder bin ich total falsch unterwegs? Habe leider keine Ahnung.

Nachtrag: das Grundstück insgesamt ist zwar 1500 m² baufläche aber ca 1000 m². Darum gehe ich davon aus, dass Erschließung für 1.000 m² bezahlt werden muss. Stimmt das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Kann man das so berechnen?
Ich weiß nicht [emoji848]

Müssen da nicht von der Gemeinde Ausschreibungen hinsichtlich zb der Erdarbeiten und Straßenbau laufen? Die Kosten dann durch die Grundstücksanzahl bzw Verhältnis QM?
Das heißt: wenn ich allein bin, muss ich auch die Privatstraße zahlen?!

Einen Fehler habe ich auch bei Dir entdeckt hinsichtlich der Sanierungskosten der Wasserversorgung: das sind keine Kosten, die bei einer Neu-Erschließung anfallen.
 
K

kutpic

Ich weiß es auch nicht, deshalb ja die Frage ob das hier jemand weiß.
Müssen da nicht von der Gemeinde Ausschreibungen hinsichtlich zb der Erdarbeiten und Straßenbau laufen?
Es handelt sich nicht um die Erschließung eines gesamten Baugebietes. Ist nur ein kleines Dorf. Es handelt sich nur um 2 Grundstücke, diese liegen direkt an der Ortsstraße. Bebauung zur Ortsabrundung. Straßenbau ist nicht nötig.
Einen Fehler habe ich auch bei Dir entdeckt hinsichtlich der Sanierungskosten der Wasserversorgung: das sind keine Kosten, die bei einer Neu-Erschließung anfallen.
wusste ich nicht. Danke!
 
blackm88

blackm88

Erschließung ist ja idr die Straße, alle Versorgungsleitungen und Abwasserkontrollschacht, Strom usw. dazu noch die Straßenbeleuchtung, Naturschutzbeiteag usw. bei unserem Bauplatz war echt fast die Hälfte des Preises für die Erschließung.
 
Z

Zaba12

Erschließung ist ja idr die Straße, alle Versorgungsleitungen und Abwasserkontrollschacht, Strom usw. dazu noch die Straßenbeleuchtung, Naturschutzbeiteag usw. bei unserem Bauplatz war echt fast die Hälfte des Preises für die Erschließung.
Das was der TE aufzählt sind die Herstellungskosten für die jeweilige Medien. Da darauf müsste noch eine Erschliessungsbeitragszahlung kommen. Du musst dir es so vorstellen: Alle Häuser um dich rum haben anteilig Erschließungskosten für Straße, Kanal, Beleuchtung, etc. gezahlt als diese gebaut wurde. Da dein Grundstück aber nicht erschlossen ist und der Beitrag noch nicht abgeführt wurde, wirst du diesen nachzahlen dürfen. Bei uns waren es z.B. 88€ der qm Grundstück.

Da kommen noch einige zig tausend Euro auf dich zu. Ich meine damit das Mehrfache der Herstellungskosten. Bei 1500qm Grundstück wird das übelste teuer.

Unerschlossene Grundstücke sind keine Schnäppchen. Eher Überraschungseier, da Du nicht weißt wie hoch die Erschliessungskostennachzahlung wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
montessalet

montessalet

Aus meiner Sicht sind das auch nicht die Erschließungskosten, sondern die Baukostenzuschüsse und Anschlussgebühren.
Ich bin am gleichen Thema dran. Da kommen an Baukostenzuschüssen für Wasser und Abwasser auch über 10'000€ zusammen. Und das bei Anschlüssen an der Grundstücksgrenze.
Bei einem unerschlossenen Grundstück kommt dann noch zusätzlich die effektiven Erschließungskosten (je nach Regelung) hinzu. Teilweise sind Arbeiten schon unter den Baukostenzuschüssen abgehandelt. Teilweise unter den Anschlussgebühren. Bei einem erschlossenen Grundstück sind trotzdem die Baukostenzuschüsse fällig (es sei denn, sie wurden vom Vorbesitzer schon bezahlt).
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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