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fraubauer
Guten Tag.
Ich beziehe ja bald eine neue ETW in einem Mehrfamilienhaus (5 Einheiten), welche der BT uns Schlüsselfertig übergibt.
Nun interessiert mich, ob ich auch einziehen kann, sollte einer der Eigentümer bei der Abnahme diese
verweigert (weil er z.B. etwas am Gemeinschaftseigentum findet).
Müssen also alle Eigentümer das Gemeinschaftseigentum abnehmen (Protokoll), oder wie läuft sowas ab?
Und wie ist das mit dem Sondereigentum? Hier kann doch sicher jeder Eigentümer einziehen, wenn er mit
seiner Wohnung zufrieden ist.
Dankeschön
erika
Ich beziehe ja bald eine neue ETW in einem Mehrfamilienhaus (5 Einheiten), welche der BT uns Schlüsselfertig übergibt.
Nun interessiert mich, ob ich auch einziehen kann, sollte einer der Eigentümer bei der Abnahme diese
verweigert (weil er z.B. etwas am Gemeinschaftseigentum findet).
Müssen also alle Eigentümer das Gemeinschaftseigentum abnehmen (Protokoll), oder wie läuft sowas ab?
Und wie ist das mit dem Sondereigentum? Hier kann doch sicher jeder Eigentümer einziehen, wenn er mit
seiner Wohnung zufrieden ist.
Dankeschön
erika