W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Ist ein Mehrfamilienhaus erst abgenommen, wenn alle Eigentümer dafür sind?


Erstellt am: 01.06.16 08:54

fraubauer01.06.16 08:54
Guten Tag.
Ich beziehe ja bald eine neue ETW in einem Mehrfamilienhaus (5 Einheiten), welche der BT uns Schlüsselfertig übergibt.
Nun interessiert mich, ob ich auch einziehen kann, sollte einer der Eigentümer bei der Abnahme diese
verweigert (weil er z.B. etwas am Gemeinschaftseigentum findet).
Müssen also alle Eigentümer das Gemeinschaftseigentum abnehmen (Protokoll), oder wie läuft sowas ab?
Und wie ist das mit dem Sondereigentum? Hier kann doch sicher jeder Eigentümer einziehen, wenn er mit
seiner Wohnung zufrieden ist.

Dankeschön
erika
nordanney01.06.16 09:18
fraubauer schrieb:
Und wie ist das mit dem Sondereigentum? Hier kann doch sicher jeder Eigentümer einziehen, wenn er mit
seiner Wohnung zufrieden ist.
Teile Deiner Wohnung sind übrigens auch Gemeinschaftseigentum 😉

Lass Dich doch einfach mal vom Fachmann beraten. Auch mit neuen Threads wird es keine wirklich neuen Erkenntnisse geben.
Otus1101.06.16 13:10
nordanney schrieb:

Lass Dich doch einfach mal vom Fachmann beraten. Auch mit neuen Threads wird es keine wirklich neuen Erkenntnisse geben.

+1

Diese Maßgabe gab es bereits in den alten Threads, auch mit deutlichen Hinweisen zum GE:

Unten Beitrag #19:
Darf Einzug durch Mängelbeseitung seitens BT verschoben werden?

Rechtlich ist die Gestaltung der "Abnahme des Gemeinschaftseigentums" (-> womit man auch einfach mal die Google-Maschinen füttern könnte...) ein richtig dickes Brett, was es zu bohren gilt...

Ohne Kenntnis von Vertrag und Teilungserklärung ist die Diskussion ohnehin müßig und sinnlos ... 🙄
gemeinschaftseigentumwohnung