Bank verlangt Wertgutachter, Finanzierung allerdings genehmigt

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f-pNo

f-pNo

Jetzt hat die Bank sich wieder gemeldet und behauptet, dass der Gesetzgeber der
Bank vorgibt, dass diese so ein Gutachten verlangen muss
Gesetzliche Vorgaben hierzu sind mir nicht bekannt. Allerdings kann ich auch nicht alles kennen, auch wenn ich vom Job her in verschiedene Bereiche Einblick habe.
Evtl. könnte es etwas mit den Vorgaben nach Basel II zu tun haben.

Ggf. kann zur rechtlichen Betrachtung @Voki etwas beisteuern.
 
f-pNo

f-pNo

Wenn das Gutachten (immer und ausschließlich) der Bank zur Verfügung steht, darf die Bank die Kosten nicht auf Euch übertragen. Wenn die Bank Euch das Gutachten aber nach Erstellung (oder am Ende der Kreditlaufzeit) aushändigt, darf sie das, entsprechende vertragliche Regelungen immer vorausgesetzt.
Das Gutachten wird nie ausschließlich für die Bank sein. Die Bank macht sich ne Kopie und gibt es dann dem Auftraggeber (Euch) wieder mit.
 
M

merlin83

Mit der Aussage tut die Bank sich keinen gefallen. Der Grund warum die kosten von der Bank zu tragen sind wahr eben weil das Gutachten im Interesse der Bank erfolgte.
 
f-pNo

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Mit der Aussage tut die Bank sich keinen gefallen. Der Grund warum die kosten von der Bank zu tragen sind wahr eben weil das Gutachten im Interesse der Bank erfolgte.
Hier gebe ich Dir vollkommen Recht - mit dieser Aussage tut sich die Bank keinen Gefallen (wobei ich wie schon geschrieben nicht alle gesetzl. Grundlagen kenne).

Ab und zu ziehen sich die Berater auf den Punkt "gesetzliche Vorgabe" zurück - entweder aus Unkenntnis (indem sie Richtlinien/Vorgaben mit Gesetzen gleichsetzen), oder weil sie das Thema "abschließend behandeln" wollen (Gesetze sind ja i.d.R. unumstößliche Bedingungen, wo sich der Kunde/die Bank daran zu halten haben).

Es gibt ggf. noch einen dritten Punkt: Dem Berater ist die ganze Sache selber unangenehm. Wie der TE geschrieben hat, erkundigte sich der Berater im Vorfeld, ob ein Gutachten notwendig ist und gab die damalige Info ("Nein") an den Kunden weiter. Plötzlich sieht er sich gezwungen (durch neue Vorschriften o.ä.) von der vorher getätigten Aussage abzuweichen und sich zu revidieren (m.M.n. auch schlechter Kommunikationsstil innerhalb der Bank, da man damit seine Berater schlecht/inkompetent aussehen lässt - soweit die erste Aussage des Beraters nicht schon Monate her ist). Also ist der Rückzug auf "Gesetze" ein Ausweg für ihn.
 
T

toxicmolotof

Es gibt ein Urteil zu Wertschätzungsgebühren gegen eine VoBo. Es ist kein BGH-Urteil und gilt daher nur in diesem einen Fall und ist keine generelle Grundlage. Guckst du: OLG Düsseldorf I-6 U 17/09

Gesetzlich notwendig und die genannte Formulierung ist natürlich sehr allgemein und wischiwaschi, die Frage ist aber, wie tief wollt Ihr ins Thema einsteigen? Kurzfassung ist aber: Wenn die Bank Kredite gegen Sicherheiten (hier Immobilie) vergeben soll, dann muss der Wert der Immobilie bekannt sein. Dazu dient die Wertermittlung nach einschlägigen gesetzlichen Regeln. Auslöser sind verschiedene Ursachen. Das führt hier aber zu weit. Alternativ kann der Kreditnehmer auch ein eigenes Gutachten vorlegen. Dann kann die Bank ggf.. auf ein weiteres Gutachten verzichten.

Auf eine Wertermittlung kann verzichtet werden, wenn der Kredit ohne Grundschulden vergeben wird. Die Kondition wird aber dementsprechend sein oder der Kredit erst gar nicht bewilligt.
 
T

toxicmolotof

Das Gutachten wird nie ausschließlich für die Bank sein. Die Bank macht sich ne Kopie und gibt es dann dem Auftraggeber (Euch) wieder mit.
Das wird von Bank zu Bank unterschiedlich gehalten aber im Endeffekt hast du Recht... irgendwann bekommt es der Eigentümer und damit ist die Gebühr gerechtfertigt (zumindest nach den mir bisher bekannten Urteilen).
 
Zuletzt aktualisiert 30.06.2025
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