"Betonsockel" des Nachbarn "unterirdisch" auf unserer Seite

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Pinkiponk

Ich kann meine Frage nur schwer beschreiben und weiß nicht, ob die drei Fotos aussagekräftig genug sind. Wir haben heute an den Grenzen unseres Grundstücks "herumgegraben", selbstverständlich nur auf unserem Grundstück. Bei der Gelegenheit haben wir festgestellt, dass einer der beiden Nachbarn seine Einfahrt befestigt hat und sein Betonsockel "unterirdisch" ca. 30 cm auf unsere Seite ragt (je weiter unten desto tiefer ragt der Sockel auf unser Grundstück). Ist das "normal" und zulässig oder was meint Ihr dazu? Erwachsen uns daraus Vor- oder Nachteile, was müssen wir beachten? Er hat auch an anderen Stellen an der Grenze auf unserem Grundstück Betonsicherungen für seine "Steinkanten" angebracht. Besser kann ich es leider nicht beschreiben.

Danke schon einmal für Eure Meinung, Infos, Empfehlungen.


betonsockel-des-nachbarn-unterirdisch-auf-unserer-seite-537795-1.jpg
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Snowy36

Das ist natürlich nicht erlaubt das so zu machen . Er müsste auf seiner Seite bleiben . Frage ist ob dir das irgendwo Probleme macht , was gedenkst du denn da hin zu machen wo sein Sockel ist ? Blöd wäre wenn’s dich behindert zum Beispiel selber L Steine zu setzen …
 
Hangman

Hangman

Falls ihr dort pflastern wollt ist das gar nicht schlecht - ihr braucht keinen eigenen Randstein. Und Bepflanzung ist ja so auch kein Problem.
 
P

Pinkiponk

Das ist natürlich nicht erlaubt das so zu machen . Er müsste auf seiner Seite bleiben . Frage ist ob dir das irgendwo Probleme macht , was gedenkst du denn da hin zu machen wo sein Sockel ist ? Blöd wäre wenn’s dich behindert zum Beispiel selber L Steine zu setzen …
Ja, wir wollten auf beide Seiten L-Steine setzen, um das Grundstück zu begradigen. Ich weiß nicht, ob das jetzt kompliziert wird.
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
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