Finanzierung - Sonderkündigung und Fristen

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In der Ruine

In der Ruine

Hallo zusammen,

ein Frage, vielleicht auch mehrere, zur Anschlussfinanzierung.
Unser Hauptdahrlehen läuft seit 8 Jahren mit Bindung auf 15 Jahre und der KFW auch seit 8 Jahren mit 10 Jahren Bindung.
Nun habe ich gelesen, dass man nach 10 Jahren ein Recht auf vorzeitige Kündigung hat. Dies würde ich gern nutzen
um einen besseren Zinssatz zu bekommen und gleich den KfW abzulösen.
1. macht es Sinn jetzt schon mit der Bank zu sprechen und vorab was auszuhandeln? Ein Freund hat sich bereits für seine
Anschlussfinanzierung 3 Jahre vorab gute Konditionen mit einem Bankenwechsel gesichert.
2. Sollte ich, bei unwillige Bank, das Institut wechseln müssen, muss dann auch wieder der Notar ran? Die neue Bank will
doch sicher auch ins Grundbuch, oder?
3. wegen Dummheit des Finanzberaters konnten wir erst später mit dem Tilgen beginnen, da wir die letzten Tausender
nicht abrufen konnten, da es zweckgebunden ausgegeben werden musste (Altimmobilie) .
Laufen die 10Jahre ab Auszahlung der Hauptsumme oder ab Beginn Tilgung?

Danke für Eure Hilfe.
 
G

Grundaus

die 10 Jahre laufen ab vollständiger Auszahlung mit einer Frist von 6 Monate.
Ja wenn der alte Grundbucheintrag gelöscht werden soll und ein neuer eingetragen, muss der Notar ran. Man kann aber den alten auch abtreten lassen.
Eine vorzeitige Verlängerung koste halt Aufschlag. Wenn man eine Glaskugel hätte...
 
T

Tom1978

die 10 Jahre laufen ab vollständiger Auszahlung mit einer Frist von 6 Monate.
Ja wenn der alte Grundbucheintrag gelöscht werden soll und ein neuer eingetragen, muss der Notar ran. Man kann aber den alten auch abtreten lassen.
Eine vorzeitige Verlängerung koste halt Aufschlag. Wenn man eine Glaskugel hätte...
Sicher? Bei uns laufen die 10 Jahre ab Bereitstellung der Summe. Nicht erst wenn die Summe ausgezahlt wird.
 
G

Grundaus

wenn nach §489 ein länger laufender Vertrag gekündigt werden soll, dann 10 Jahre nach Vollauszahlung. Wenn die Zinsbindungszeit eh nur 10 Jahre beträgt dann ab Bereitstellung bzw Unterschrift.
 
Zuletzt aktualisiert 15.06.2024
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