Freisteller trotz Abstandsflächenübernahme

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L

Loads

Hallo,

folgende Frage tut sich mir gerade auf.
Unser Haus steht 3 m bis zur Grundstücksgrenze der Gemeinde.
Dort ist die Zufahrt zu einem öffentlichen Gelände.
Wir benötigen hier nun eine Abstandsflächenübernahme da die erforderliche Abstandsfläche 4,59m wäre.
Wenn die Gemeinde hier zustimmt, ist es möglich im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu bauen oder braucht man hier immer zwingend den Antrag auf Baugenehmigung. Sämtliche anderen Vorgaben lt. Bebauungsplan sind eingehalten.
 
E

Escroda

Wenn die Gemeinde hier zustimmt, ist es möglich im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu bauen
In NRW wäre dies theoretisch möglich. In den Verwaltungsvorschriften zur Landesbauordnung ist das ausdrücklich erwähnt:
Die Möglichkeit, auch bei der Freistellungsregelung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen
abzuweichen, ist durch die Verweisung auf § 68 Abs. 7 in § 67 Abs. 5 ausdrücklich vorgesehen. In diesen
Fällen ist allerdings eine gesonderte Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über die Zulassung der
Abweichung erforderlich.


Da Art. 58 BayBO und §67 Bauordnung NRW sehr ähnlich formuliert sind, denke ich, dass das auch für Bayern gilt. Meiner Einschätzung nach wird die Gemeinde unter diesen Voraussetzungen sicherheitshalber die Durchführung des Genehmigungsverfahrens verlangen, wird ein Architekt, der die Verantwortung übernimmt, sehr schwer zu finden sein und wird die Gemeinde der Abstandflächenübernahme widerstreben. Über eine Rückmeldung, ob ich falsch liege, würde ich mich freuen.
 
W

Wastl

IDa Art. 58 BayBO und §67 Bauordnung NRW sehr ähnlich formuliert sind, denke ich, dass das auch für Bayern gilt. Meiner Einschätzung nach wird die Gemeinde unter diesen Voraussetzungen sicherheitshalber die Durchführung des Genehmigungsverfahrens verlangen, wird ein Architekt, der die Verantwortung übernimmt, sehr schwer zu finden sein und wird die Gemeinde der Abstandflächenübernahme widerstreben. Über eine Rückmeldung, ob ich falsch liege, würde ich mich freuen.
Bei uns (in Bayern) hat der Architekt das als Freisteller unterschrieben und eingereicht. Ging problemlos durch.
Die Gemeinde hat den Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt, es gab keine gesonderte Prüfung.
 
L

Loads

Kurze Rückmeldung: die Gemeinde hat es nun doch im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemacht.
Und das obwohl der GU gemeint hat es würde nicht gehen und einen Bauantrag gestellt hatte.
Man darf ja auch mal Glück haben.
 
Zuletzt aktualisiert 17.06.2024
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