F
Final
Im örtlichen Neubaugebiet haben wir eine Reservierung für ein bekommen und den Bebauungsplan zugeschickt bekommen.
Aus drei Sachen werde ich nicht ganz schlau bzw. sind mir die Konsequenzen nicht ganz klar (ja ich habe die Forensuche benutzt ):
1. Altablagerungen / Altlasten
Im Geltungsbereich des Bebauungsplan liegt die unter xxxx registrierte Altablagerungsstelle "xxxx", die auf Grund der Erfassungsbewertung als nicht Altlastverdächtig eingestuft ist, da dort nur Erdaushub mit
Bauschutt durchsetzt eingebaut wurde. Grundsätzlich sind als nicht Altlastverdächtig eingestufte Altablagerungen baulich nutzbar, bei zugleich bestehendem Restrisiko hinsichtlich bislang nicht bekannter Belastungen und der Standsicherheit von Gebäuden.
Ein Bodengutachten ist eh geplant, aber reicht das dafür oder sollte man da noch etwas anderes beachten?
2. Radon
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches, in dem lokal erhöhtes und seltener hohes Radonpotential EHU einzelnen Gesteinshorizonten ermittelt wurde. Es wird dringend empfohlen orientierende Radonmessungen in der Bodenluft vorzunehmen, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß Baumaßnahmen der jeweiligen lokalen Situation angepasst werden sollten. Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radonsanierungen können dem
"Radon-Handbuch" des Bundesamts für Strahlenschutz entnommen werden.
Reicht dafür auch das Bodengutachten?
Kurzes Suchen kam ich zu dem Ergebnis das es vor allem darum geht Keller gegen Radon abzudichten (ist das das einzige "Problem")? Was würde das denn ungefähr zusätzlich kosten?
3. Versickerung und Ableitung von Niederschlagswasser
Es besteht lediglich IU anfallendes Schmutzwasser ein Benutzungszwang der öffentlichen Abwasseranlagen. Gemäß Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz - LWG - ist der Anfall von Abwasser, soweit möglich zu vermeiden. Im festgesetzten Baugebiet ist anfallendes Niederschlagswasser oberflächlich zur Versickerung zu bringen. Hierzu können auch Mulden bis 20 cm Tiefe. Darüber hinaus wird ungeachtet einer eventuell notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung empfohlen, anfallendes Dachflächenwasser auf dem jeweiligen Grundstück wieder zu nutzen.
Für Versickerungsanlagen und Ableitung in öffentliche Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig, welche durch einen nach 110 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz - LWG - eingetragenen Fachingenieur bei der Oberen Wasserbehörde zu beantragen ist.
Für mich hört sich das erst mal nicht so gut an, wenn man sein Regenwasser selbst versickern lassen muss? Anhand des Bodens kann man ja relativ gut berechnen wie groß die Versickerungsfäche sein muss, reicht dafür auch das Bodengutachten?
Wie kann man sich so eine Fläche dann vorstellen? Ist die dann nicht nutzbar für den Garten (Rasen oder ähnliches)?
Vielen Dank schon mal.
Aus drei Sachen werde ich nicht ganz schlau bzw. sind mir die Konsequenzen nicht ganz klar (ja ich habe die Forensuche benutzt ):
1. Altablagerungen / Altlasten
Im Geltungsbereich des Bebauungsplan liegt die unter xxxx registrierte Altablagerungsstelle "xxxx", die auf Grund der Erfassungsbewertung als nicht Altlastverdächtig eingestuft ist, da dort nur Erdaushub mit
Bauschutt durchsetzt eingebaut wurde. Grundsätzlich sind als nicht Altlastverdächtig eingestufte Altablagerungen baulich nutzbar, bei zugleich bestehendem Restrisiko hinsichtlich bislang nicht bekannter Belastungen und der Standsicherheit von Gebäuden.
Ein Bodengutachten ist eh geplant, aber reicht das dafür oder sollte man da noch etwas anderes beachten?
2. Radon
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches, in dem lokal erhöhtes und seltener hohes Radonpotential EHU einzelnen Gesteinshorizonten ermittelt wurde. Es wird dringend empfohlen orientierende Radonmessungen in der Bodenluft vorzunehmen, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß Baumaßnahmen der jeweiligen lokalen Situation angepasst werden sollten. Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radonsanierungen können dem
"Radon-Handbuch" des Bundesamts für Strahlenschutz entnommen werden.
Reicht dafür auch das Bodengutachten?
Kurzes Suchen kam ich zu dem Ergebnis das es vor allem darum geht Keller gegen Radon abzudichten (ist das das einzige "Problem")? Was würde das denn ungefähr zusätzlich kosten?
3. Versickerung und Ableitung von Niederschlagswasser
Es besteht lediglich IU anfallendes Schmutzwasser ein Benutzungszwang der öffentlichen Abwasseranlagen. Gemäß Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz - LWG - ist der Anfall von Abwasser, soweit möglich zu vermeiden. Im festgesetzten Baugebiet ist anfallendes Niederschlagswasser oberflächlich zur Versickerung zu bringen. Hierzu können auch Mulden bis 20 cm Tiefe. Darüber hinaus wird ungeachtet einer eventuell notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung empfohlen, anfallendes Dachflächenwasser auf dem jeweiligen Grundstück wieder zu nutzen.
Für Versickerungsanlagen und Ableitung in öffentliche Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig, welche durch einen nach 110 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz - LWG - eingetragenen Fachingenieur bei der Oberen Wasserbehörde zu beantragen ist.
Für mich hört sich das erst mal nicht so gut an, wenn man sein Regenwasser selbst versickern lassen muss? Anhand des Bodens kann man ja relativ gut berechnen wie groß die Versickerungsfäche sein muss, reicht dafür auch das Bodengutachten?
Wie kann man sich so eine Fläche dann vorstellen? Ist die dann nicht nutzbar für den Garten (Rasen oder ähnliches)?
Vielen Dank schon mal.