Hallo zusammen,
wenn ich hier so die Beiträge in diesem Thema lese, empfinde ich es schon als seltsam, was so mancher für Vorstellungen von den deutschen Bauämtern hat.
Meines Erachtens schreiben die meisten hier eher wohl weniger aus eigener Erfahrung oder erinnern sich an die Fernsehserie "Das Amt" mit Jochen Busse.
1. Zunächst hängt es davon ab, ob es für den Bereich, in dem das Grundstück liegt, einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt oder nicht. Gibt es einen und man hält sich mit der Planung daran, dauert die Bearbeitung des Bauantrages hier bei uns (Landkreis Osnabrück) erfahrungsgemäß etwa 3 bis 4 Wochen. Hiervon benötigt die Bauortgemeinde etwa 1 Woche zwecks Abgabe ihrer Stellungnahme.
Wenn man sich in allen Punkten an den Bebauungsplan hält, gibt es noch die Möglichkeit, eine Bauanzeige einzureichen. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Bauamtes darf man in der Regel sofort mit der Erstellung seines Wohnhauses beginnen. Dieser Vorgang dauert etwa 1 bis 2 Wochen insgesamt.
Werden die Anträge online eingereicht, geht das Ganze noch schneller.
Voraussetzung bei allen Möglichkeiten ist allerdings, daß alle Unterlagen vollständig und in der erforderlichen Anzahl eingereicht werden.
Sind die Unterlagen unvollständig, fehlerhaft oder ähnliches, gibt es natürlich seitens des Bauordnungsamtes Rückfragen, die unnötig viel Zeit in Anspruch nehmen.
2. Liegt das Grundstück in einem Baugebiet, für das kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert, hat man sich an die Nachbarbebauung zu halten. In einem solchen Fall sollte man sich vor Planungsbeginn die Häuser in der Nachbarschaft ansehen und einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter des Bauamtes vereinbaren, um die Möglichkeiten auszuloten. Dies verringert auch die Dauer der Bearbeitungzeit des Bauantrages, eine Bauanzeige ist hier nicht möglich, die in solchen Fällen naturgemäß etwas länger dauert.
Hier wird man wohl, je nach dem, mit 4 bis 8 Wochen rechnen müssen.
Sicherlich gibt es regionale Unterschiede, diese werden aber nicht so groß sein, wie von vielen angenommen wird.
Von Schmiergeldzahlungen und/oder Bestechung habe ich in meiner über 20-jährigen Berufserfahrung diesbezüglich noch nie etwas gehört. Welcher Beamte des meistens gehobenen Dienstes würde wohl für ein paar Eure seine Arbeitsstelle und vor allem seine Pension aufs Spiel setzten ?!
Ich hoffe hiermit ein wenig zur Aufklärung beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Danton
Ingenieur- und Planungsbüro
Dipl.-Ing. Thomas Brandenburg
Beratender Ingenieur und Bausachverständiger
Versicherungsfachmann (Bauwerkvertrag)