Zwei Häuser kaufen, eins abreißen. Fragen + Abbruchantrag

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D

DG

3) man kann die Grundstücke zusammenlegen lassen, das kostet aber Geld und bietet keine Vorteile wenn nicht ein neues Haus auf beide Grundstücke gebaut werden soll.
Das ist in NRW kostenfrei, wenn die Grundstücke gleich belastet sind. Zudem kann es Vorteile haben, zB dann, wenn am verbleibenden Gebäude in die vorher grenzständige Wand Öffnungen eingebaut werden sollen. Bleibt die Altgrenze dann drin, sind Baulasten einzutragen auch wenn man Eigentümer beider Grundstücke ist.

Eine Grundstücksvereinigung ist dann kostenlos, wenn Sie nur grundbuchlich im Grundbuchamt erfolgt und Du bereits ausgewiesener Eigentümer der Grundstücke bist.
Jein, s.o. - die gleiche Belastung ist für die Kostenfreiheit ausschlaggebend, im Kataster wird die Änderung ebenfalls fortgeführt.

Werden Grundstücksgrenzen dabei verändert (außer durch die Zusammenlegung eliminiert) kommen natürlich Vermessungsleistungen dazu (amtliche Grenzanzeige, Grenzmarkierungen)
Fast richtig.

Amtliche Grenzanzeige und Abmarkung von Altpunkten/Grenzmarkierungen haben zunächst nichts mit der Veränderung von Grenzen zu tun. Wenn bestehende Grenzen amtlich oder nicht-amtlich angezeigt werden, bleibt die Grenze erhalten wie gehabt, bei Abmarkung von bestehenden Grenzen ebenso.

Die Teilung/Veränderung von Grenzen ist ein separater Vorgang. Die neuen und benötigten alten Grenzen und Abmarkungen werden dabei idR auch angezeigt, aber das ist bei der Teilung eine Inclusiv-Leistung. Es ist auch möglich, Grundstücke zu teilen, ohne die neuen Grenzen örtlich anzuzeigen - das geht auch rein schriftlich, wenn's sein muss bzw. gewünscht wird.

MfG
Dirk Grafe
 
WildThing

WildThing

Bei uns hat den Abrissantrag der Architekt ausgefüllt, bei dem wir den Neubau geplant haben. Also auch nicht das Abrissunternehmen. Allerdings war es bei uns auch ein sehr einfacher Antrag und gar nicht kompliziert. (Vermutlich war das Haus klein genug für den einfachen Antrag, oder in Bayern ist das einfach wieder ganz anders..?)
 
D

Doc.Schnaggls

Ok, wieder was gelernt.

In BW sind, laut Aussage des Leiters des städtischen Bauamtes keinerlei Abbruchanträge mehr zu stellen.

Verpflichtet ist man lediglich als Eigentümer einer Doppelhaushälfte, den Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte über den geplanten Abriss zu unterrichten.

Grüße,

Dirk
 
Zuletzt aktualisiert 15.05.2024
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