Hendrik1980
Hallo liebes Forum,
wir bauen im Sommer ein Haus auf dem Land auf einem von der Strasse zurückversetzten Grundstück.
Unser Wasserversorger hat uns nach Rücksprache mitgeteilt, dass wir alle Kosten für den Wasseranschluss und die Wasserleitung angeblich selbst zahlen müssten. Dies würde daran liegen, dass wir eine überlange Leitung (90m) bräuchten und damit eine Sondervereinbarung. Laut Satzung des Wasserversorgers müsste im Normalfall aber der Wasserversorger die Kosten übernehmen, die für die Verlegung der Wasserleitung auf öffentlichem Grund entstehen. Die Kosten auf dem Privatgrundstück übernimmt natürlich der Bauherr.
In unserem Fall befinden sich etwa 40m der notwendigen Zuleitung auf öffentlicher (geteerter) Straße. Die Kosten will der Versorger aber nun auch nicht tragen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt die Rechtslage in solchen Fällen?
Liebe Grüße,
Hendrik
wir bauen im Sommer ein Haus auf dem Land auf einem von der Strasse zurückversetzten Grundstück.
Unser Wasserversorger hat uns nach Rücksprache mitgeteilt, dass wir alle Kosten für den Wasseranschluss und die Wasserleitung angeblich selbst zahlen müssten. Dies würde daran liegen, dass wir eine überlange Leitung (90m) bräuchten und damit eine Sondervereinbarung. Laut Satzung des Wasserversorgers müsste im Normalfall aber der Wasserversorger die Kosten übernehmen, die für die Verlegung der Wasserleitung auf öffentlichem Grund entstehen. Die Kosten auf dem Privatgrundstück übernimmt natürlich der Bauherr.
In unserem Fall befinden sich etwa 40m der notwendigen Zuleitung auf öffentlicher (geteerter) Straße. Die Kosten will der Versorger aber nun auch nicht tragen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt die Rechtslage in solchen Fällen?
Liebe Grüße,
Hendrik