Ohne den Bebauungsplan im Detail zu kennen lässt sich Deine Frage nicht beantworten. Der Architekt schuldet Dir eine genehmigungsfähige Planung. Wenn der Bebauungsplan die Grundlage dieser Planung ist, definiert er alle Vorgaben. Abweichungen und Ausnahmen davon sind i.d.R. nicht vorgesehen; sie sind dann zu beantragen und zu begründen. Wenn es keinen gültigen Bebauungsplan gibt, muß mit Bezug auf §34 Baugesetzbuch in einer Bauvoranfrage Art und Umfang des Bauvorhabens mit den Behörden abgestimmt werden. Details der Bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen können mit einem gewissen "Interpretationsspielraum" zwischen Planer und den Behörden einvernehmlich ausgehandelt werden.
Du solltest den Aussagen Deines Architekten vertrauen oder einen anderen Architekten beauftragen. Dein grundsätzliches Mißtrauen in Architekten oder Behörden kann jedoch niemand zerstreuen.