Grenzabstand Baugrundstück / Wald

4,80 Stern(e) 4 Votes
D

DG

Genau das ist mMn nicht gemeint. Der Wald wächst ja wieder nach und ein Waldbesitzer wird kaum 100 Jahre darauf verzichten, auf der Fläche keine Bäume aufziehen zu dürfen und sich obendrein noch darum zu kümmern, alles immer wieder schön flach zu halten. Der Streifen würde in der Folge vergrasen, was ökologisch ebenfalls Blödsinn ist. Waldflächen sind wertvoll, die tauscht man nicht aus Jux gegen Gras.

Allenfalls verlangen kann man wohl, dass der Abstand von 1m zur Grenze einzuhalten ist, wobei das in der Praxis ziemlicher Unsinn ist.

Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was das Bauamt da eigentlich will - es gibt ein Baufenster und einen Bebauungsplan, der vom Bauamt oder einem Planer aufgestellt wurde und der rechtskräftig ist. Dann baue ich da mein Haus nach Bebauungsplan im Baufenster und fertig.

Kann natürlich sein, dass der Bebauungsplan einen Fehler hat und das soll jetzt auf die Eigentümer/Beteiligten abgewälzt werden. Geht aber nicht so einfach, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist bzw. wäre das ja nicht der Bock der betroffenen Eigentümer.

MfG
Dirk Grafe
 
N

nms_hs

Wir haben zu unserem Grundstück in S-H auch einen Wald dazu gekauft und müssen mit unserem Baukörper einen Schutzabstand von 30m einhalten. Ob das bei dir auch so ist, wird sicherlich die zuständige Forstbehörde wissen.
Moin,

in S-H gelten 30m Waldabstand.
Man kann durch verhandeln / Ortstermin mit dem Forstamt aber z.B. auf 25m herunterkommen bei entsprechenden Argumenten.

mfg
 
K

kalu1976

Ein Hausbau ist planungsrechtlich durch das Baugesetzbuch Paragraphen 34!!! möglich.

Und wie Dirk Grafe schon sagt wird das Problem jetzt auf den Baugrundbesitzer abgeschoben.
 
N

nightdancer

Hier wird auf niemanden etwas abgeschoben. je nach Bundesland sind Abstände zu einem Wald im rechtlichen Sinne durch Gesetze und/oder Rechtsverordnungen oder auch Verwaltungsrichtlinien geregelt. In der Regel ist vom Waldrand ein Abstand von 25-35m einzuhalten. Wer was anderes möchte, muß gegen die Ablehnung der Baugenehmigung eben klagen....... Dem Waldbesitzer wird man kaum beikommen. Wer ein Grundstück erwirbt muss sich eben vorher erkundigen, wie es mit der Bebaubarkeit ausschaut.
 
N

nightdancer

Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was das Bauamt da eigentlich will - es gibt ein Baufenster und einen Bebauungsplan, der vom Bauamt oder einem Planer aufgestellt wurde und der rechtskräftig ist. Dann baue ich da mein Haus nach Bebauungsplan im Baufenster und fertig.

Beim TE gibts keinen Bebauungsplan und damit ich kein festgelegtes Baufenster.......
 
Nofret

Nofret

.. unter den gegebenen Voraussetzungen dürfte es dem TE schwerfallen innert nützlicher Frist auf dem Grundstück bauen zu dürfe.

Ich würde versuchen den Kauf rückabzuwickeln wegen Täuschung.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben