Du darfst davon ausgehen, daß "eine Überbauung über die eigene Grundstücksgrenze hinaus generell nicht gestattet ist, weil damit eine Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke einhergeht." Das bedeutet, Du mußt - entscheidest Du Dich für einen Dachüberstand bei der Garage, um die Länge des Überstandes von der Grenze weg bleiben. Es gibt ganz wenige Ausnahmen, welche dann in den textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan beschrieben sind (bspw. Richtung Gehsteig).