Entwurfsplanung über den Architekten und dann Ausschreiben?

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Fabian3000

Ok, ich verstehe. Also bisher haben wir noch gar nichts. Wir entscheiden uns gerade zwischen Auswahl einer Baufirma ohne Vergleich und dem Weg mit Architekt und Angebotsvergleich. Wenn wir den Weg mit Architekt gehen, würden wir sowieso bis LP 4 beauftragen, wenn das keinen Sinn macht, mindestens bis LP 7. Allerdings kostet auch das ja auch schon 20-25 TEUR. Ich verstehe voll und ganz, dass es natürlich das Sinnvollste ist, am besten bis LP 8 zu beauftragen, aber man muss auch die Kosten im Blick haben und dieser Weg würde doch sicherlich 40 TEUR kosten, denke ich jetzt mal. Also entweder verzichtet man auf einen Angebotsvergleich, um die Kosten zu sparen oder man gibt 40 TEUR aus. Es ist meiner Meinung nach fraglich, ob man dann nach einem Angebotsvergleich noch günstiger ist im Gesamtpaket? Oder gibt es noch eine Möglichkeit, die ich vielleicht nicht sehe?
 
O

os24laenger

Hallo Fabian,

wir hatten der gleichen Entscheidung zu treffen, wir haben damals nur der Entwurf und Genehmigungsplanung von unsere Architekten machen lassen. Wir sind mit unseren Entwurf dann unterschiedliche Firmen abgeklappert und haben uns Angeboten erstellen lassen innerhalb das System vom Anbieter. Dann haben wir nicht nur das Preisliche verglichen aber auch ob der Firma zu uns passt. (Wie lange am Markt, wo kommen die Handwerker her, Nachhaltigkeit, usw). Bei die wenige Firmen die dann noch übrig waren haben haben wir die Angeboten verfeinern lassen und zusammen mit unseren Architekt geprüft und uns dann vor ein Anbieter entschieden wo die meiste grüne Haken waren und es preislich auch gepasst hat. So haben wir ein paar Abstriche machen müssen aber dafür bewegen wir uns in ein System was unsere Hausbauer beherrscht. Mit lp1-8 und ausschreiben kriegst du hoffentlich genau das was du willst, da muss du aber auch genau wissen was du willst. Und du muss hoffen das du eine Firma findest der es umsetzen will und vor allem kann ( und gegen welchen Preis).
Das war uns alles zu unsicher, deswegen fanden wir der Weg von ein gu mit Festpreis sicherer. Unsere Architekt ist aber immer noch als Baubegleiter mit dabei.

Ich vergleiche es mit ein Autokauf. Entweder lass ich mir ein PKW komplett nach meine Wünsche bauen, oder ich schaue mir ein paar Hersteller an, lasse mich dort ein Auto konfigurieren und nehme das was mir am besten gefällt und was ich bezahlen kann.
 
11ant

11ant

Ich verstehe voll und ganz, dass es natürlich das Sinnvollste ist, am besten bis LP 8 zu beauftragen, aber man muss auch die Kosten im Blick haben und dieser Weg würde doch sicherlich 40 TEUR kosten, denke ich jetzt mal.
Deinen Denkfehler teilst Du mit jährlich tausenden anderer Bauherren. Er ist so populär, weil er vordergründig logisch klingt. Und er bleibt es auch (logisch leider nicht, aber populär), weil erstens kaum wer gleich zwei Häuser baut, um nach Auswertung des Ergebnisses das mit dem preislich siegreichen Weg zu behalten. Und zweitens, weil Leute, die den weniger klugen Weg gewählt haben, Bekannte haben, die es ebenso angestellt haben und sich mit dem Ergebnis zufrieden fühlen. Dennoch freuen sich ich und viele andere freie Bauberater über diejenigen Bauherren, denen wir rechtzeitig den klügeren Weg zeigen konnten.
Wenn Du meinen Hausbau-Fahrplan einschließlich der neuen "Kapitel" liest, wirst Du bald erkennen, daß man diesen Weg nicht nur "so und nicht anders" gehen kann, sondern auch variiert oder gar ausschnittweise. Die "Default Version" meines Hausbau-Fahrplanes ist für diejenigen Häuslebauer gedacht, die sowieso die LP 1 bis 8 beim Architekten buchen wollten. Diese Leser lernen von meinem Konzept "nur" 1. die Portionierung des Architektenvertrages in drei Tranchen, und 2. den Kniff mit der Teigruhe und der Weichenstellung. Wer einen Architekten nur bis zur Baugenehmigung (also LP 1 bis 4) beauftragt hätte, lernt Darüber hinaus 3. die Magie des Kostensteuerungswerkzeuges LP5 und 4. (selbst wenn er das Modul C weiterhin weglassen will, und nur vom Mandatsumfang LP 1-4 an den Architekten auf LP 1-5 umdenkt), allein mit diesem Schachzug diejenigen Architekten, vor denen @Gerddieter warnt, von der Kandidatenliste zu verscheuchen. Ein nicht absolut, aber doch sehr sicheres Erkennungsmerkmal von Architekten, die in Kostentreue Pfeifen sind, ist ihre Beschränkung auf den Mandatsumfang LP 1 bis 4.
Also entweder verzichtet man auf einen Angebotsvergleich, um die Kosten zu sparen oder man gibt 40 TEUR aus. Es ist meiner Meinung nach fraglich, ob man dann nach einem Angebotsvergleich noch günstiger ist im Gesamtpaket? Oder gibt es noch eine Möglichkeit, die ich vielleicht nicht sehe?
Wenn ich diesen Teil deines Denkfehlers richtig interpretiere, dann fürchtest Du, daß der Weg zur präziseren Kostenvergleichbarkeit (sichere) Honorar-Mehrausgaben erzeugt, die einen (eventuellen) Preisvergleichserfolg wieder aufsaugen. Aber erstens wird - so sehr ich Dir zustimmen müßte, daß das vordergründig einleuchtend klänge - "umgekehrt ein Schuh daraus", und zweitens steckt in diesem Denkfehler noch ein weiterer drin. Und mit dem fange ich jetzt erst einmal an: nämlich kannst Du diese Beratungsleistungen auch bei mehreren anderen freien / für Dich "bauherrenparteiischen" Beratern außer beim Architekten buchen, und das natürlich auch zu anderen als den klassischen Honorarkonditionen nach HOAI-Tabelle.
Aber auch nach selbiger kann ich Dir versichern, daß sich der Architekt im "großen" Leistungsumfang lohnt. Und zwar deshalb, weil sich der Architekt in der "zweiten Halbzeit" (LP 5 bis 8) bezahlt macht. Während die "erste Halbzeit" bis zur Baugenehmigung 27 Prozentpunkte am Honorar ("nach Tabelle") ausmacht, sind es in der zweiten Halbzeit 71 Prozentpunkte, und davon mit 25 Prozentpunkten allein für die LP5 schon fast so viel wie für die erste Halbzeit zusammen. Jeder, der an diesem Punkt nicht weiterliest, muß erschrocken davon überzeugt sein, ja klar, daß sei uiuiui, wie der Held so schön sagt "Lack gesoffen teuer".
Allerdings muß man an diesem Punkt der Reise in den Zug mit der anderen Brille umsteigen: wo nämlich die 27 Pp für die LP 1 bis 4 unvermeidliche Ausgaben waren, sind die 46 Pp für die LP 6 bis 8 eine Investition, und die dazwischenliegenden 25 Pp für die LP5 sogar selbsttragend.

Das bedeutet für Dich, wenn Du Dich für den besten Weg nicht als Genügendbesserverdiener einstufst, den Weg auch in einer Variante gehen zu können: nämlich die LP 1 bis 3 (in zwei Vertragstranchen !) mit dem Architekten, die LP 4 in einer Weise, die Du mit einem freien Berater individuell besprechen mußt, die LP 5 bis 7 mit einem Ausschreibungsspezialisten, und die LP 8 mit einem baubegleitenden Sachverständigen zum Beispiel. Aber sich von einem GU aus lauter Angst vor Preisvergleichskosten ohne Betäubung über den Tisch ziehen zu lassen, wäre in jedem Fall ein Fehler. Denn eines ist gewiß: auf diese Weise macht der GU aus allem, was über Deiner Unterschrift steht, einen Blankoscheck. Das kann der noch besser als Steine stapeln. Da könnte "Pronto Salvatore" noch etwas lernen.

Ich vergleiche es mit ein Autokauf. Entweder lass ich mir ein PKW komplett nach meine Wünsche bauen, oder ich schaue mir ein paar Hersteller an, lasse mich dort ein Auto konfigurieren und nehme das was mir am besten gefällt und was ich bezahlen kann.
Auch der Weg mit dem "Kataloghaus" ist in vielen Fällen eine gute Alternative, mindestens als "Normalfamilie" 2E2K und mit einem Grundstück, das nach der 11ant Kellerregel keinen Keller fordert. Und auch dabei kann man sich beraten lassen, durchaus auch vom Architekten - der ist keineswegs nur für einen Individualentwurf sinnvoll.
 
F

Fabian3000

Wenn ich also nicht den kompletten Weg über den Architekten gehen und den Prozess nicht auf 4 Ansprechpartner verteilen will, wäre also dann das Vorgehen von os24länger am besten. Man muss nur einen Architekten finden, der Angebote unterschiedlicher Bauunternehmen vergleicht, ob teilweise nicht vergleichbar aufgrund unterschiedlicher Ausführungen und der auch die Baubegleitung übernimmt, obwohl er die Ausführung nicht geplant hat. richtig?
 
11ant

11ant

Man muss nur einen Architekten finden, der Angebote unterschiedlicher Bauunternehmen vergleicht, ob teilweise nicht vergleichbar aufgrund unterschiedlicher Ausführungen und der auch die Baubegleitung übernimmt, obwohl er die Ausführung nicht geplant hat. richtig?
Der anbieterneutrale fachkundige Berater kann durchaus (aber lediglich muß nicht) ein Architekt sein, ja. Und ein Architekt ist dafür längst nicht nur dann kompetent, wenn er selbst der Urheber des Hausentwurfes ist, nochmal ja. Wichtig ist, ebenfalls richtig erkannt, der aktive Vergleich, d.h. daß ein für Dich parteiischer Fachmann den Vergleichsmaßstab vorgibt. Eine solche "eigene" Erstellung des Vergleichsmaßstabes erfordert einen signifikant geringeren Zeitaufwand bei gleicher fachlicher Qualifikation des Vergleichers oder Vergleichshelfers. Gleiche Qualifikation = gleicher Stundenlohn bei deutlich weniger Zeiteinsatz ergibt effektiv niedrigere Kosten der Vergleichsdurchführung. Einen passiven Vergleich (aufwendig und unvollkommen gleichnamig zu machender Äpfel und Birnen) machen nur Wahnsinnige oder solche, die es schnellstmöglich werden wollen.

Wenn ich also nicht den kompletten Weg über den Architekten gehen und den Prozess nicht auf 4 Ansprechpartner verteilen will, wäre also dann das Vorgehen von os24länger am besten.
Das ist schon recht nah an der von mir empfohlenen (und praktizierten) Vorgehensweise. Daß Du auf vier Ansprechpartner aufsplitten müßtest, ist nicht gesagt: die beiden dicken Batzen LP5 und LP8 und/oder die LP 6 und 7 aus dem nach HOAI-Tabelle vergüteten Teil der Architektenleistungen herauszunehmen, bedeutet nicht zwingend die Beauftragung eines anderen Architekten als Vertragspartner hierfür.

In meinem Fall (freier Berater, nicht auch Architekt) und auch dem vieler Kollegen wäre es so, die LP 6 und 7 leisten zu können, aber nicht auch die LP 8 (für die ich auch lediglich als "Königsweg" den Entwerfer und Detailplaner bevorzugen würde, aber auch baubegleitende SV für eine gute Wahl halte). Mehrere Kollegen bieten auch die LP 8 an, aber anstelle der LP 6 und 7 nur den m.E. weniger geschickten passiven Bauleistungsbeschreibung-Vergleich.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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