Es ist Dein Grundstück und mir in manchen Bundesländern zu umständlich, das aus dem Online-Kataster rauszupusseln. Aber erfahrungsgemäß erleichtert es die Vorschlagsfindung erheblich.Das kann ich aktuell eben, wie schon gesagt, nicht machen, weil die Stadt sich da noch etwas querstellt.
Unabdingbar ist höchstens, daß ich mir morgens Trüffel über das Rührei hobele. Man muß nicht in jeder Ecke jedes Raumes mit dem A**** an der Wand stehen können. Selbstfesselungen mit vermeintlichen Musts stehen bei der Planung nur im Weg.Jedoch ist für meinen Partner eine unabdingbare Sache, dass der Kniestock mind.1,50m hat.
Welchen Vorteil sollen die haben, bzw. genauer: welche Qualifikation eines Architekten hältst Du denn bei Deinem Planer für verzichtbar ?Gibt es auch Planer, die keine Architekten sind?
Darüber haben wir auch schon nachgedacht. Dass im Prinzip das UG und das eigentliche EG Vollgeschosse werden. Dann gibt es kein Obergeschoss, die Grundfläche würde aber wieder größer werden. Frage ist nur, ob es dann nicht wieder teurer wird?Versucht es doch mit 2VG.
Unten Eingang Garderobe Schlafen, Technik
Oben Wohnen, Essen, Büro, evtl 1 Kinderzimmer
Keine Schrägen, keine Verrenkungen wegen Kniestock
Da hier immer nur von Planer und nicht von Architekt gesprochen wird, könnte man als Unwissender davon ausgehen, dass das zwei unterschiedliche Typen sind. Deshalb frage ich so nachWelchen Vorteil sollen die haben, bzw. genauer: welche Qualifikation eines Architekten hältst Du denn bei Deinem Planer für verzichtbar ?
Im Sinne I+K ohne DG ? - das ist m.E. mehr Rückwärtsgang als Königsweg. Besser Kniestock 125 als Geschosshöhe 0 im DGVersucht es doch mit 2VG.
"Planer" beinhaltet auch "Zeichenknecht" - bei Hang lieber nicht.Da hier immer nur von Planer und nicht von Architekt gesprochen wird, könnte man als Unwissender davon ausgehen, dass das zwei unterschiedliche Typen sind.
Schaust Du hier garnicht links und rechts von Deinem Thread ?Das sieht schon richtig gut aus. Würde gerne mehr davon sehen