Hallo,
Nach meinem Wissen muss über eine hälfte der Grundfläche eine Stehhöhe von 2,35 m (je nach Bundesland, hier geht es um NRW) an höhe haben, um als Wohnraum ausgebaut werden zu können.
Nochmal zurück zu dem Kamin. Hat jemand Erfahrungen damit? Muss ich daran irgendwas zwangsweise verändern wenn es als Wohnraum dienen soll?
(Das Haus hat 8 Wohneinheiten, GAS)
mfg und danke für alle hilfreichen Antworten und Anregungen
Grüße aus Kassel