Hallo "Mottenhausen".
Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten.
Sie ist abhängig von der Rauigkeit der Oberfläche und letztlich auch vom Oberflächenschutz als solchem.
Bedeutet: Bei einem Fliesenbelag wäre schon aufgrund der Fugen ein größeres Gefälle notwendig als bei einem glatten Oberflächenschutz wie einer Versiegelung oder Kunstharzbeschichtung.
Wir gehen in der Fachwelt von rd. 1,5% Gefälle bei glatter Oberfläche und rd. 2,5% bei rauher Oberflächenstruktur aus, wenn Oberflächenwasser selbsttätig abgeleitet werden soll. Das muss aber bei entsprechender garagenlänge in der Höhe geplant werden, denn bei 6m Länge, hier einmal rein rechnerisch angenommen, wäre der Höhenverlust im hinteren Garagenteil 9cm.
Es gibt für Garagen keine verbindliche Vorgabe, dass ein generelles Gefälle im Fußboden auszubilden ist.
Die Bedingung, dass kein "Kontergefälle" zu den Wandflächen oder (je nach Architektur) zum Wohnhaus hinführend bestehen darf ist auf jeden Fall einzuhalten.
Wurde eine Ablaufrinne im Garagenboden bereits konstruktiv vernachlässigt, kann man das Oberflächenwasser nur nach Außen, damit zum Garagentor ableiten. Parallel vor dem Tor verlaufend ist eine Ablaufrinne vorzusehen, sodass im Fall aller Fälle kein Regenwasser über die Garageneinfahrt in das Gebäude eindringen kann.
Gruß: KlaRa