C
craigh-na-dun
Hallo zusammen,
meine Eltern haben uns das Angebot gemacht, mir mein Elternhaus zu überschreiben. Meine Eltern würden dann altersgerecht neu bauen und von uns einen monatlichen Altenteil bekommen. Allerdings haben wir vor 5 Jahren erst ein Haus gekauft. Nach einem Telefonat mit der Bank weiß ich nun die ungefähre Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.
Nun bin ich über einige Infos gestolpert. Die Bank muss die Kündigung nur bei "berechtigtem Interesse" der Kündigung akzeptieren. Sonst ist die Höhe der VFE variabel durch die Bank festsetzbar. Heißt das, dass die Bank auch ablehnen kann, wenn wir kündigen? Zum Zeitpunkt der Kündigung wäre der Neubau ja schon fertig, wir wären umgezogen und der Verkauf unseres jetzigen Hauses wäre unter Dach und Fach...
Der Sachbearbeiter der Bank gab den Zinssatz für die Wiederanlage in Pfandbriefen mit unter 1% an. Die VFE-Rechner im Netz (z.B. auf Test.de) gehen von einem höheren Zinssatz aus. Welche sind richtig und wo finde ich die aktuellen Zinssätze, die gem. BGH-Urteil herangezogen werden müssen?
Die Forderung der Bank erhalten wir ja erst nach Kündigung. Welche Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen, wenn die VFE-Forderung der Bank zu hoch ist? Muss man gleich dagegen klagen?
Ich hoffe, dass ich die Situation/Fragen verständlich formuliert habe und vielleicht jemand ein paar Antworten für mich hat... Danke schon mal...
Viele Grüße
Craigh-na-dun
meine Eltern haben uns das Angebot gemacht, mir mein Elternhaus zu überschreiben. Meine Eltern würden dann altersgerecht neu bauen und von uns einen monatlichen Altenteil bekommen. Allerdings haben wir vor 5 Jahren erst ein Haus gekauft. Nach einem Telefonat mit der Bank weiß ich nun die ungefähre Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.
Nun bin ich über einige Infos gestolpert. Die Bank muss die Kündigung nur bei "berechtigtem Interesse" der Kündigung akzeptieren. Sonst ist die Höhe der VFE variabel durch die Bank festsetzbar. Heißt das, dass die Bank auch ablehnen kann, wenn wir kündigen? Zum Zeitpunkt der Kündigung wäre der Neubau ja schon fertig, wir wären umgezogen und der Verkauf unseres jetzigen Hauses wäre unter Dach und Fach...
Der Sachbearbeiter der Bank gab den Zinssatz für die Wiederanlage in Pfandbriefen mit unter 1% an. Die VFE-Rechner im Netz (z.B. auf Test.de) gehen von einem höheren Zinssatz aus. Welche sind richtig und wo finde ich die aktuellen Zinssätze, die gem. BGH-Urteil herangezogen werden müssen?
Die Forderung der Bank erhalten wir ja erst nach Kündigung. Welche Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen, wenn die VFE-Forderung der Bank zu hoch ist? Muss man gleich dagegen klagen?
Ich hoffe, dass ich die Situation/Fragen verständlich formuliert habe und vielleicht jemand ein paar Antworten für mich hat... Danke schon mal...
Viele Grüße
Craigh-na-dun