L
Legurit
Ist alles immer bundeslandabhängig (und bei uns wohl auch etwas vom Bauamt/Sachbearbeiter) und steht in den Landesbauordnungen. In Niedersachsen geht es wirklich nur um die reinen 2/3.
Wir haben z.B. eine Art "Auskragung" im Wohnzimmer, über der kein Wohnraum ist und das Satteldach quasi bis nach unten geht. Damit konnten wir dann einen Kniestock im OG von 1,6~ erreichen.
Grad nebenan wird ein Haus gebaut mit Dachterrasse über dem Wohnzimmer - hier konnten die Bauherren wirklich eine volle Deckenhöhe auch im OG erreichen (nehme an, das ist ein Staffelgeschoss).
Wir haben z.B. eine Art "Auskragung" im Wohnzimmer, über der kein Wohnraum ist und das Satteldach quasi bis nach unten geht. Damit konnten wir dann einen Kniestock im OG von 1,6~ erreichen.
Grad nebenan wird ein Haus gebaut mit Dachterrasse über dem Wohnzimmer - hier konnten die Bauherren wirklich eine volle Deckenhöhe auch im OG erreichen (nehme an, das ist ein Staffelgeschoss).