ist es sinnvoll den Bauvertrag bei Fertighaushersteller (Weberhaus, Schwörerhaus oder Keitel-Haus) von Sachverständigen prüfen zu lassen?
Uns geht's eher um die baufachliche Prüfung als um die rechtliche? Bekommt man auch Infos bezgl. Angemessenheit der Preise?
Wer hat Erfahrungen mit Bauverträgen von og Herstellern? Haben uns noch nicht für einen Hersteller entschieden. Favorit Keitel-Haus.
Mit welchen Kosten ist zu rechnender die Prüfung?
Wo können sich Beanstandungen ergeben.
Da vieles erst im Rahmen der Bemusterung entschieden wird, kann dies ja nicht geprüft werden?
Wird der Vertrag nach Bemusterung noch mal angepasst?
Ich halte es dann für sinnvoll, wenn man selber keine so richtige Ahnung davon hat. Meine Baubeschreibung habe ich dem SV auch zur Durchsicht gegeben, allerdings ohne konkreten Prüfauftrag. Wenn er den Bau begleiten will, so fand ich es passend, dass er die Baubeschreibung durchsieht und mir auffällige Dinge und seine Grundsatzmeinung kostenfrei mitteilt. Hat er gemacht und auch ein paar ganz hilfreiche Anregungen gegeben, welche ich sehr weitgehend umsetzen konnte.
Ein Prüfung der Baubeschreibung kostet nicht die Welt. Ich würde es, wenn es sich nicht grundsätzlich kostenfrei erledigen lässt, irgendwo bei 250 - 300 Euro ansiedeln. Hängt natürlich hier auch wieder vom Einzelfall ab. Bekommt man eine Baubeschreibung auf drei Seiten mit bunten Bildchen, dann wird es wohl aufwendiger, denn im Grunde muss erst eine brauchbare Baubeschreibung daraus gemacht werden. Fraglich wäre dann aber, ob der Auftragnehmer sich auf die vielen Änderungen einlasse mag. Aber das ist eben auch ein Teil der Anbieterauswahl, also vollkommen ok so.
Es können sich verschiedenste Beanstandungen ergeben. Weit verbreitet ist die Verwendung von Allgemeinbeschreibungen wie "ein formschönes Waschbecken". Das dürfte dann soviel bedeuten wie "das billigste Waschbecken, was irgendwo zu besorgen ist". Das macht nun bei allen Bestandteilen so die Runde und Du wirst nicht wissen, was nun eigentlich konkret im Detail für Deinen Bau verwendet werden wird. Hier ist die Hauptaufgabe, dass nahezu sämtliche Leistungen detailliert zu beschreiben sind (Waschbecken Villeroy & Boch, Omnia ballaballa, 60 cm., mit Einhebelmischer "Wassermarsch" von HansGrohe).
Aber auch die Ausführung kann vom heutigen Standard abweichen. Im Grunde gilt ja Privatautonomie. Nahezu alles darf zwischen den Parteien vereinbart werden. Auch einseitig ungünstige Verträge, wenn gewisse Grenzen nicht überschritten werden.
Die Bemusterung sorgt hier dann schon für mehr Klarheit. Die bei der Bemusterung ausgesuchten Details sollten wieder ausführlich aufgeschrieben werden. Im Normalfall sehen die Baubeschreibungen hier eine gewisse Auswahl vor und in der Bemusterung sucht man sich etwas aus dieser Auswahl aus. Abweichende Auswahl bedeutet regelmäßig einen Mehrpreis (und nach oben gibt es hier kaum Grenzen).
Hier kann ich nur die Empfehlung aussprechen, dass man sich möglichst noch VOR dem Vertragsschluss über die Detailausstattung klar ist und Preise für höherwertige Ausstattungsvarianten noch VOR dem Vertragsschluss verhandelt. Die Position für realistische Preise ist einfach besser. Hat man erst einmal unterschrieben, dann kann der Preis für Mehr-/Besserausstattung quasi diktiert werden. Das ist eher ungünstig, wenn man angemessen bezahlen möchte.
Im Übrigen halte ich nicht viel von erpresserischen Verhandlungen, besonders dann, wenn man auf eine gute und reibungslose Bauausführung wert legt. Jeder muss von seiner Leistung auch leben können, das gilt auch für die Auftragnehmer. Gute Leistungen kosten regelmäßig mehr, als für mittelmäßige / schlechte Leistungen aufgerufen werden wird. Finger weg von vermeintlichen Schnäppchenangeboten. Ich denke nicht, dass die Auftragnehmer hier auf ihre Marge verzichten, nur weil man billig bauen möchte, mithin wird woanders gespart und das ist oft bei den Handwerkern und die sparen bei Dir.
Hab ich was vergessen? Wenn ja, einfach nachhaken.