Unwirtschaftlicher Bebauungsplan

4,80 Stern(e) 4 Votes
H

Häusle77

Haben auch eine Vorgabe 4m Traufhöhe einzuhalten bei eingeschössiger Bauweise. Wie hoch darf dann der Kniestock sein? BU 1 sagt max. 75cm, BU2 behauptet 1m wäre kein Problem. Was stimmt denn nun?
 
Y

ypg

Haben auch eine Vorgabe 4m Traufhöhe einzuhalten bei eingeschössiger Bauweise. Wie hoch darf dann der Kniestock sein? BU 1 sagt max. 75cm, BU2 behauptet 1m wäre kein Problem. Was stimmt denn nun?
Das kommt individuell auf die Höhe deines EGs und dem Aufbau der Zwischendecke an. Letztendlich sind es Schätzungen der BUs...
 
B

Bauexperte

@Häusle77

Das zu berechnen müsste bekannt sein, von wo aus die Traufhöhe gemessen werden muß. Von der Oberkante Fertigfußboden oder OK Straßenbelag ;-)


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
L

laemat

in unserem Bebauungsplan führen den Vorgaben eingeschossig + 3,5m Traufe und 9m First zu einer einzig möglichen Dachkonstruktion.
Mit dem niedrigen Kniestock müssen wir halt leben, eine Dachgaube wäre zwar eine Lösung um die Quadratmeter zu erhöhen, bringt aber auch keinen besseren Stellplatz für ein Doppelbett :)

Wie hier immer mal wieder steht, der Hausbau besteht nur aus Kompromissen ;)
 
Zuletzt aktualisiert 23.05.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 814 Themen mit insgesamt 16798 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben