Das kommt individuell auf die Höhe deines EGs und dem Aufbau der Zwischendecke an. Letztendlich sind es Schätzungen der BUs...Haben auch eine Vorgabe 4m Traufhöhe einzuhalten bei eingeschössiger Bauweise. Wie hoch darf dann der Kniestock sein? BU 1 sagt max. 75cm, BU2 behauptet 1m wäre kein Problem. Was stimmt denn nun?
Aber nur wenn die Dachneigung oder die Breite des Hauses auch vorgegeben ist.in unserem Bebauungsplan führen den Vorgaben eingeschossig + 3,5m Traufe und 9m First zu einer einzig möglichen Dachkonstruktion.