Spätestens ab Leistungsphase 4 das ganze Paket mit derselben Person zu machen und ab diesem Punkt nicht mehr zu trennen.
[...] die Leistungsphase 3 einzeln nachzuschieben. Ob es danach mit GU oder frei weiter geht, hätte primär ja nichts mit der Sympathie zu tun.
Wenn man beim ersten Architekten auch bleiben will, dann bleibt man ja bis einschließlich Leistungsphase 8 mit ihm zusammen. Stimmt die Chemie nicht, wechselt man am besten schon nach nach der Leistungsphase 2, denn die Leistungsphase 3 sollte schon derselbe machen, der auch mindestens bis Leistungsphase 5 macht (3-4-5 bauen kontinuierlich aufeinander auf). Mit dem Ergebnis nach der Leistungsphase 5 kann man sich dann die zweite Gretchenfrage stellen: Vergabe direkt an einen GU (als erstgebärender Bauherr bitte N.I.E.M.A.L.S. Eigen-Einzelvergabe !) oder mit dem Architekten weiter mit Modul C (Leistungsphase 6 bis 8).
Da bin ich gerade etwas verunsichert. Die zeitliche Pause iS einer Denkpause ist soweit klar. Ich bin nur aktuell davon ausgegangen, dass wir bis Leistungsphase 3 gehen und uns dann den Markt anschauen, ob ein Bau sinnvoll ist (nicht finanziell, sondern bezüglich der Materiallage). Wenn ich jetzt nur bis Leistungsphase 2 beauftrage, käme ich mir dann, wenn alles passt und der Markt immer noch so angespannt ist, irgendwie doof vor, nochmal die Leistungsphase 3 einzeln nachzuschieben.
Solltet Ihr beim Plan, zunächst Leistungsphase 1 bis 3 zu vergeben, bleiben wollen: dann wäre die Leistungsphase 3 ja nur als zweiter Teil des ersten Beauftragungsmoduls "nachgeschoben", aber von vornherein Bestandteil des Umfanges des ersten Auftragsmoduls. "Einzeln nachgeschoben" wäre sie also nur zeitlich. Ein erstes (oder einziges) Beauftragungsmodul an den freien Architekten macht aber nur dann Sinn, wenn man gewiß ist, an einen "Fertig"bau-GU vergeben zu wollen, denn nur dann ist dieses Phasenpaket "Leistungsphase 1 bis 3" eine kluge Wahl. Ausschließlich beim Bau mit einem "Fertig"bau-GU macht ein Cut nach Leistungsphase 3 Sinn.
Ich würde - nicht als ich selbst (denn dann: immer Leistungsphase 1 bis 8 gemäß meiner Modulesystematik, Empfehlung nachzulesen siehe Beitrag #2), sondern als von mir beratener Bauherr - immer wie folgt vorgehen:
1. Architekt beauftragen mit "Modul A" (Leistungsphase 1 und 2 immer en bloc weil nicht sinnvoll trennbar);
2. Teigruhephase mit Hinterfragen des Ergebnisses des Moduls A ob man es so annehmen und beibehalten will mit den einzigen sinnvollen Antworten "ja" oder "nein" und ob man auch mit diesem Architekten weitergehen will - die Pause darf nicht "unentschieden"enden;
3. Anfragen an mögliche GU aller Bauweisen auf Basis des Vorentwurfes (für eine erste Grobauswahl genau genug);
4. Besprechung des Ergebnisses der Anfragerückläufe mit dem Architekten, Entscheidung über die Bauweise "steinern oder hölzern" - "weißnicht" gibt´s nicht !
5. Reflektion der Prinzipfragen, a) ob man aus einem Typenhauskatalog auswählt oder eine Individualplanung verfolgt sowie b) ob es ein baustellen- oder vorgefertigtes Haus werden soll;
6. Beauftragung des Architekten entsprechend mit nur Leistungsphase 3 oder mit dem kompletten "Modul B" ...