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Hausveränderung
Als Besitzer einer Doppelhaushälfte möchte ich eine Gaube errichten, die mit einer Grenze auf der Mauer der gemeinsamen Hausmauer abschließt. Mein Architekt hat bereits einen Bauantrag vorbereitet, der beim Bauamt eingereicht werden soll. Es handelt sich hierbei um eine Holzkonstruktion. Kann der Nachbar -selbst nach Genehmigung durch das Bauamt- nachträglich Einwände geltend machen, dass der Gaubenabschluss, der auf der gemeinsamen Hauswand endet, in einer feuerfesten Ausführung (gemauerte Wand) gestaltet werden muss?
Der Nachbar hat bereits eine Gaube, die jedoch ca. 2 m vor der gemeinsamen Hauswand endet.
Der Nachbar hat bereits eine Gaube, die jedoch ca. 2 m vor der gemeinsamen Hauswand endet.