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Scout
ja, aber nur innerhalb einer Ortschaft!. Bleiben Sie mit dem gewünschten Gartenhaus unter den Mindestgrößen für eine Baugenehmigung, so sind diese Bauten genehmigungsfrei...
ja, aber nur innerhalb einer Ortschaft!. Bleiben Sie mit dem gewünschten Gartenhaus unter den Mindestgrößen für eine Baugenehmigung, so sind diese Bauten genehmigungsfrei...
Stimmt. Hatte ich übersehen, sorry.ja, aber nur innerhalb einer Ortschaft!
Der Makler meinte damit die 20m3, die man im Außenbereich genehmigungsfrei bauen darf. Aber das gilt nur für Baden-Württemberg und nicht für Hessen. Ich denke, da hat er sich geirrt. Ich abe nichmal in der Gemeinde nachgefragt und warte auf Antwort.Und? Was hat der Makler erzählt?