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ᐅ Zweifamilienhaus-Neubau - Welche Kosten kalkulieren?


Erstellt am: 23.11.15 16:02

kbt0926.11.15 12:53
Deshalb sind viele solcher Grundrisse von sogenannten Mehrgenerationenhäusern eher so, dass unten eine Wohnung für die ältere Generation ist und auf dieser Ebene aber auch noch ein Teil der Wohnung für die jüngere Generation.

Ich könnte mir z. B. vorstellen, Wohnung der Eltern ca. 80 bis 90 qm, dazu Koch/Essbereich der jungen Generation mit direktem Gartenzugang und Gäste-WC ebenfalls noch im EG (ca. 40 bis 50 qm wg. Treppe). Im OG dann über alles ein gemütlicher kleinerer Wohnbereich, Schlafzimmer, Bad, Arbeitszimmer.
Idealerweise einen Keller für Hauswirtschaftsraum, Technik usw. .. bei Hanglösungen (auch leichten Hängen) vielleicht mit (teil)-integrierter Garage.
Xorrhal26.11.15 13:23
Das wäre natürlich auch eine interessante Option. Wobei das dann ja recht groß und damit teuer würde. 90+50m² wären 140m² EG und das gleiche noch mal im OG. Dazu der Keller.

Was meinen die Experten, was das kosten würde? Kommen wir da auf die 356T€ die von Bauexperte vorgeschlagen wurden, zzgl. dem Keller?

Ohne Keller könnte ich mir auch 160m² Grundfläche vorstellen, davon 100m² Eltern und 30m² Hauswirtschaftsraum für beide zusammen - oder eben noch mal unterteilt. Dann wäre im OG ebenfalls wieder 150m² verfügbar für die "jüngere Generation" , das Arbeitszimmer dann im DG oder im EG.

Ohne Keller bekommen wir aber den ganzen Kram meiner Eltern (Handarbeit ohne Ende) sicher nicht unter befürchte ich.
kbt0926.11.15 13:57
Du hast ja nun jeweils meine beiden Maxi-Werte addiert. Was brauchen deine Eltern denn für Räumlichkeiten? 80 qm wären doch auch schon eine gute Größe - oder?

Und, Aussortieren ist angesagt vor einem Umzug
Bauexperte26.11.15 14:39
Hallo,

ich versuche ja gerne, Dir "auf die Sprünge" zu helfen, aber es kommt langsam in Regionen, wo Du eine professionelle Bauberatung - kann auch ein Erstgespräch mit einem Architekten sein - in Anspruch nehmen solltest. Das bringt Dich weiter, als im "Nebulösen" zu stochern
Xorrhal schrieb:

Du hast einige Posts vorher ja Zahlen genannt, da kommen wir ja, wenn ich alles was danach so besprochen wurde, ohne Keller auf hoch geschätzte 630T€ (bei Bauweise "nebeneinander"). Wo kommt man mit Keller hin?
Bei "nebeneinander" mußt Du mit ca. TEUR 95 für einen Nutzkeller rechnen - er liegt unter beiden Wohneinheiten; incl. Dämmung des HAR im Keller.
Xorrhal schrieb:

Würde ich also die Grundfläche möglichst klein halten (100m²) müsste der Hauswirtschaftsraum der Eltern in einen Keller. Oder ist dann doch der Verzicht auf den Keller günstiger, und stattdessen ~20m² mehr Grundfläche für einen Hauswirtschaftsraum?
100 qm GF entsprechen in etwa 76 qm Wohnfläche

Es ist immer ein Abwägen des gewünschten mit dem Budget. Es läßt bspw. auch ein ebenerdiger Anbau als HAR nutzen; so geschickt geplant, daß sogar noch Platz für Garderobe oder Windfang vorhanden ist.

Deshalb mein Hinweis, eine Beratung in Angriff zu nehmen. Flankierend kannst Du in Musterhauspark´s Deiner Umgebung gehen und Dir ein Raumgefühl wie Ideen abholen; erste Gespräche führen. Solange hier eine neue Frage auf die letzte Antwort folgt - weil sich daraus wieder eine erneut eine Idee ergibt UND noch keine Richtung erkennbar ist, ist es zum einen unmöglich, dies in einem Forum zu leisten; zum anderen bringt es Dich nicht wirklich vorwärts. Nichts kann ein persönliches Gespräch ersetzen

Grüße, Bauexperte
MarcWen26.11.15 17:03
Wir haben momentan ähnliche Gedankengänge:
- Wohnkeller mit ca. 75 qm Wohnung für Schwiegereltern, barrierefrei
- EG mit min 100 qm Wohnfläche (für uns, inkl. Schlafzimmer und Büro), barrierefrei
- DG mit Kinder- und Gästezimmer und Einliegerwohnung

Aus eigener Erfahrung (sollte das bei euch konkret werden und die Finanzierung abgeklärt) solltet ihr euch einen Architekten suchen. 3 WEH bedeuten Wohngebäudeklasse 3. Dazu gängeln gefühlt 90% der Bebauungspläne die Max Anzahl von WEH auf 2.
Bauexperte26.11.15 17:47
MarcWen schrieb:

3 WEH ...
Wie kommst Du denn darauf, daß es sich beim TE um 3 Wohneinheiten handelt?

Wohnung Schwiegereltern und Wohnung TE ergeben bei mir 2 Wohneinheiten ... und diese werden von der überwiegenden Mehrheit der Bebauungspläne erlaubt; wie Du richtig konstatiert hast

Grüße, Bauexperte
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