ᐅ Zweifamilienhaus mit 2 Eigentümern
Erstellt am: 02.02.2025 23:54
Waldrich 03.02.2025 12:47
hanghaus2023 schrieb:
Das geht doch immer wie in jedem Mehrfamilienhaus.Es werden dann wohl einige Zähler benötigt Waldrich 03.02.2025 12:57
Musketier schrieb:
Ich vermute, es geht aus Bankensicht eher um das Risiko bei einer möglichen Verwertung durch die Bank.
Dann ist eine komplett eigenständige Doppelhaushälfte beim Verkauf deutlich attraktiver als eine Doppelhaushälfte mit Gemeinschaftseigentum.
Das wird die Bank bei der Ermittlung des Beleihungswertes unter Umständen eingepreist werden.Ich befürchte auch das wir mit einem Zinsaufschlag rechnen müssen.Andererseits gibt es ja auch Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern, welche oft noch mehr Gemeinschaftseigentum besitzen(z.B gemeinsame Hausflur). Da sehen die meisten Banken ja auch kein höheres Risiko denke ich mal.
nordanney 03.02.2025 13:06
Waldrich schrieb:
Ich befürchte auch das wir mit einem Zinsaufschlag rechnen müssen.
Andererseits gibt es ja auch Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern,welche oft noch mehr Gemeinschaftseigentum besitzen(z.b gemeinsame Hausflur).Da sehen die meisten Banken ja auch kein höheres Risiko denke ich mal.Das ist aber eine "normale" ETW. Du willst ja gerade den Charakter eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte) generieren. Das ist ein ganz anderes Produkt.Bei Dir ist z.B. auch der Garten nur ein zugeordnetes Sondernutzungsrecht. Der gehört Dir nicht.
Waldrich 03.02.2025 13:21
nordanney schrieb:
Das ist aber eine "normale" ETW. Du willst ja gerade den Charakter eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte) generieren. Das ist ein ganz anderes Produkt.
Bei Dir ist z.B. auch der Garten nur ein zugeordnetes Sondernutzungsrecht. Der gehört Dir nicht.Das Grundstück soll ideell geteilt werden, die Grenze wird durch die Trennwand der Haushälften bestimmt. Was dann auch zu relativ gleichen Grundstücksgrößen pro Wohneinheit führt. FloHB123 03.02.2025 13:23
Waldrich schrieb:
Ich denke mir andererseits auch,wenn die WP mal defekt ist muss ich sie reparieren,egal ob sie mir alleine gehört oder uns gemeinsam.Im zweiten Fall können wir die Kosten wenigstens aufteilen.Und wenn eine der Parteien zu dem Zeitpunkt kein Geld dafür hat? Oder ihr euch bei Ersatz der Wärmepumpe nicht einig werdet (einer möchte austauschen, bevor sie defekt ist, der andere möchte bis zum bitteren Ende warten)? Da gibt es doch viel Konfliktpotenzial. Darauf hätte ich keine Lust. Auch die Eigentümer können irgendwann wechseln und dann wohnen nicht mehr eure Freunde nebenan. Was macht ihr dann? Ich würde das nicht wollen.
nordanney 03.02.2025 13:28
Waldrich schrieb:
Das Grundstück soll ideell geteilt werden,die Grenze wird durch die Trennwand der Haushälften bestimmt.Was dann auch zu relativ gleichen Grundstücksgrößen pro Wohneinheit führt.Eine ideelle Teilung an sich gibt es nicht. Im Grundbuch wird weiterhin ein Grundstück stehen und Du musst in der Teilungserklärung ein Zuordnung und die entsprechende Nutzung (Sondernutzungsrecht) definieren. ETW Nr. 1 mit 50/100 MEA an Flur X, Flurstück Y von 1.000qm sowie Sondernutzungsrecht an Gartenfläche A gem. Teilungserklärung...So oder ähnlich wird das dann aussehen und im Grundbuch stehen.
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