ᐅ Zweifamilienhaus mit 2 Eigentümern
Erstellt am: 02.02.2025 23:54
Waldrich 03.02.2025 08:26
Mich würde mal interessieren ob es technisch überhaupt möglich ist, alles über entsprechende Zähler so abzugreifen damit jeder eine genaue Abrechnung von Strom, Warmwasserverbrauch und Heizung machen kann.
Bei der WP handelt es sich um eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
Bei der WP handelt es sich um eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
ypg 03.02.2025 08:40
Dann wäre es ein Zweifamilienhaus mit Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Eigentlich simple.
hanghaus2023 03.02.2025 08:50
Waldrich schrieb:
Mich würde mal interessieren ob es technisch überhaupt möglich ist,alles über entsprechende Zähler so abzugreifen damit jeder eine genaue Abrechnung von Strom,Warmwasserverbrauch und Heizung machen kann.
Bei der WP handelt es sich um eine Luft-Wasser-WärmepumpeDas geht doch immer wie in jedem Mehrfamilienhaus. nordanney 03.02.2025 09:20
Waldrich schrieb:
Mich würde interessieren ob jemand schonmal ein ähnliches Projekt umgesetzt hat.Uns gehen einige Fragen durch den Kopf bezüglich Aufteilungsplan,Abgeschlossenheits-und Teilungserklärung.Hunderte. Nennt sich Mehrfamilienhaus. Ist absolut simpel. Aber im Hinblick auf eine Verkäuflichkeit empfehle ich dringend, bei Einheiten zu trennen (Heizung etc.). Auch Banken finden so etwas nicht lustig beim Zweifamilienhaus. Waldrich 03.02.2025 12:33
ypg schrieb:
Dann wäre es ein Zweifamilienhaus mit Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Eigentlich simple.Genau. Soweit ich es verstanden habe, muss der Aufteilungsplan direkt mit dem Antrag der Baugenehmigung eingereicht werden, damit wir zusammen mit der Baugenehmigung auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten.Danach können wir zum Notar die Teilungserklärung beurkunden lassen, damit für jede Wohneinheit ein eigenes Grundbuchblatt erstellt wird.
Bin ich hier auf dem richtigen Weg oder habe ich was übersehen?
Musketier 03.02.2025 12:47
Ich vermute, es geht aus Bankensicht eher um das Risiko bei einer möglichen Verwertung durch die Bank.
Dann ist eine komplett eigenständige Doppelhaushälfte beim Verkauf deutlich attraktiver als eine Doppelhaushälfte mit Gemeinschaftseigentum.
Das wird die Bank bei der Ermittlung des Beleihungswertes unter Umständen eingepreist werden.
Dann ist eine komplett eigenständige Doppelhaushälfte beim Verkauf deutlich attraktiver als eine Doppelhaushälfte mit Gemeinschaftseigentum.
Das wird die Bank bei der Ermittlung des Beleihungswertes unter Umständen eingepreist werden.
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