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ᐅ Zwei Grenzbebauungen in Niedersachsen


Erstellt am: 06.12.20 11:35

Haribobo06.12.20 11:35
Wir haben eine Grenzbebauung von 6 Meter (Garage) und hinten an der Garage grenzt der Schuppen mit nochmals 7 Meter an der Grenze. Wir haben dafür eine Baulast und eine Baugenehmigung vom Landkreis, dass passt alles soweit.

Dürfen wir an der anderen Grenze auch eine Grenzbebauung machen? Wir planen dort noch einen Geräteschuppen mit circa 4 Meter Länge.
Es handelt sich um das Bundesland Niedersachsen.

vielen Dank und liebe Grüße.
Isokrates06.12.20 11:55
Hallo,
Haribobo schrieb:

Dürfen wir an der anderen Grenze auch eine Grenzbebauung machen
kurz und knapp: Ja, aber maximal 2 Meter.

Nach § 5 Abs. 8 S. 5 Niedersächsische Bauordnung, ist eine maximale Grenzbebauung von 15 Metern (zu allen Grenzen insgesamt) zulässig.
Da hier an einer Grenze bereits 13 Meter ausgeschöpft sind würden die weiteren 4 Meter Bebauung die maximal zulässige Grenzbebauung (15m) überschreiten.
Haribobo06.12.20 13:29
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gerade nochmal genau nachgemessen.
Wir haben 12 Meter ausgeschöpft und hätten somit 3 Meter Länge zur Verfügung. Wie Breit und hoch darf er denn maximal sein? Muss ich den Nachbarn wegen einer Baulast fragen?
Isokrates06.12.20 14:20
Die Angaben beziehen sich alle auf die Niedersächsische Bauordnung, wenn ein Bebauungsplan für das Grundstück besteht ist dieser natürlich zuerst maßgebend.

Höhe maximal 3m.
Gesamtgröße maximal 40 m3, ansonsten bedarf es einer Baugenehmigung.
Wenn an der Grenze allerdings vom Nachbarn schon ein Gebäude steht muss grundsätzlich aber 3m Abstand gehalten werden.

Noch zu erwähnen ist, dass das Grundstück von der erlaubten bebaubaren Fläche (Grundflächenzahl) den zusätzlichen Schuppen noch erlauben muss.
Wenn natürlich schon 12 Meter bebaut sind, ein Haus auf dem Grundstück steht und noch Flächen gepflastert sind, könnte es langsam knapp werden. Es sei denn das Grundstück ist besonders groß.
Haribobo06.12.20 17:52
Laut Grundflächenzahl habe ich mit dem Schuppen, den ich erstelle möchte, dann einen Wert von 0,47 und darf maximal 0,6 haben - daher wird das passen 🙂
Ich danke Dir für deine Hilfe!
Auf dem Nachbargrundstück steht nichts, dass ist für die nächsten 5 Jahre noch eine Pferdeweide.
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