ᐅ Zum erschließen des Grundstückes wird eine Privatstraße gebraucht
Erstellt am: 08.02.17 10:44
Nordlys10.02.17 09:41
1) Die Kommune wird diesen Weg nicht wollen und nehmen. Das wird privat bleiben. Jede Wette.
2) Das ist eine erweiterte Auffahrt. Mit Garten-Landschaftsbau oder Tiefbauer bereden, wie man es am Günstigsten hinkriegt.
3) Klären, ob die Gemeinde Beschränkungen auferlegt bezüglich Oberflächenversiegelung. GGf. geht dann z.B. Asphalt nicht.
Durch drei geteilt kann das preislich durchaus erträglich werden. Aber man muss RüLa bilden, dieser Weg will i.O. gehalten werden.
2) Das ist eine erweiterte Auffahrt. Mit Garten-Landschaftsbau oder Tiefbauer bereden, wie man es am Günstigsten hinkriegt.
3) Klären, ob die Gemeinde Beschränkungen auferlegt bezüglich Oberflächenversiegelung. GGf. geht dann z.B. Asphalt nicht.
Durch drei geteilt kann das preislich durchaus erträglich werden. Aber man muss RüLa bilden, dieser Weg will i.O. gehalten werden.
11ant10.02.17 13:04
Nordlys schrieb:
1) Die Kommune wird diesen Weg nicht wollen und nehmen. [...] Aber man muss RüLa bilden, dieser Weg will i.O. gehalten werden.Ich würde vorsichtshalber auch mal bei der Müllabfuhr anklopfen, wie selbstverständlich die alle Häuser anfahren werden oder evtl. bloß die Einmündung ...
ypg10.02.17 13:30
Nach Zeichnung wird es eine Privatstraße bleiben, da bin ich ganz beim Tipp von
Aber ist doch auch egal in Sachen Müllabfuhr oder Straßenreinigung. Einen Schneeschieber hat man in den letzten 10 Jahren eh rationalisiert, es werden nur noch Hauptstraßen gekehrt.
Bei nur drei Häusern sollte man es sich überhaupt überlegen, ob die Müllabfuhr überhaupt das Gelände befahren darf/soll. Ich ein Anwohner nehme lieber in Kauf, die Tonne 20 Meter weiter zu rollen, als nach 10 Jahren die Pflasterung Sanieren zu müssen.
Ich würde einfach mal einen im Landkreis renommiert Erdbauer oder das Bauamt anrufen und fragen. Die wissen doch Bescheid, was für Papiere von wem vorliegen müssen.
Das Bauamt kann des Weiteren Auskunft geben, inwieweit die gepflasterte Fläche den Grundstücken zuzuordnen sind.
Vor dem Bau bietet sich eine provisorische Baustrasse an.
Aber ist doch auch egal in Sachen Müllabfuhr oder Straßenreinigung. Einen Schneeschieber hat man in den letzten 10 Jahren eh rationalisiert, es werden nur noch Hauptstraßen gekehrt.
Bei nur drei Häusern sollte man es sich überhaupt überlegen, ob die Müllabfuhr überhaupt das Gelände befahren darf/soll. Ich ein Anwohner nehme lieber in Kauf, die Tonne 20 Meter weiter zu rollen, als nach 10 Jahren die Pflasterung Sanieren zu müssen.
Ich würde einfach mal einen im Landkreis renommiert Erdbauer oder das Bauamt anrufen und fragen. Die wissen doch Bescheid, was für Papiere von wem vorliegen müssen.
Das Bauamt kann des Weiteren Auskunft geben, inwieweit die gepflasterte Fläche den Grundstücken zuzuordnen sind.
Vor dem Bau bietet sich eine provisorische Baustrasse an.
Nordlys10.02.17 13:32
Wetten, die Tonnen müssen am Wendehammer stehen? Ist auch besser, der wöchentliche Lkw hat den Weg sonst bald kaputt gefahren.
ypg10.02.17 13:34
Nordlys schrieb:
Wetten, die Tonnen müssen am Wendehammer stehen? Ist auch besser, der wöchentliche Lkw hat den Weg sonst bald kaputt gefahren.Ja, aber wo ist das Problem?
Das Thema hatten wir schon 🙂 es handelt sich für den hinteren um wieviel Meter???? 🙂
Nordlys10.02.17 13:37
Yvonne, es gibt kein Problem. Wir haben nur gleichzeitig zuvor ziemlich Gleichlautendes gesendet.
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