ᐅ Zufahrt zum Carport wird durch Laterne behindert
Erstellt am: 03.09.2024 15:56
Meister_Bob 03.09.2024 15:56
Hallo zusammen,
folgende Situation: Vor 4 Jahren wurde das Haus neu gebaut. Die Stadt hat jedoch noch keinen Bürgersteig errichtet und holt dies gerade nach. Jedoch ist plötzlich vorgesehen vor mein Carport (wenn auch am Rand) eine Laterne zu setzten.
Kurze Erklärung zum Schaubild: Grün = Straße. Petrol=exemplarisch ein Mittelklassewagen. Gelb=der neu geplante Bürgersteig. Orange=neu geplante Laterne. Blau zufahrt zum Carport (habe ich mal weiter raus gezeichnet. alles im richtigen Verhältnis/Maßstab).
Gibt es eine Landesverordnung (NRW) die bei dem Winkel xyz und einspurig befahrbarer Fahrbahn das ganze regelt? Meiner Meinung nach ist die Laterne eine Fehlplanung und die erschwert oder behindert meine Zufahrt zum Carport.
Beste Grüße

folgende Situation: Vor 4 Jahren wurde das Haus neu gebaut. Die Stadt hat jedoch noch keinen Bürgersteig errichtet und holt dies gerade nach. Jedoch ist plötzlich vorgesehen vor mein Carport (wenn auch am Rand) eine Laterne zu setzten.
Kurze Erklärung zum Schaubild: Grün = Straße. Petrol=exemplarisch ein Mittelklassewagen. Gelb=der neu geplante Bürgersteig. Orange=neu geplante Laterne. Blau zufahrt zum Carport (habe ich mal weiter raus gezeichnet. alles im richtigen Verhältnis/Maßstab).
Gibt es eine Landesverordnung (NRW) die bei dem Winkel xyz und einspurig befahrbarer Fahrbahn das ganze regelt? Meiner Meinung nach ist die Laterne eine Fehlplanung und die erschwert oder behindert meine Zufahrt zum Carport.
Beste Grüße
11ant 03.09.2024 16:30
Meister_Bob schrieb:
Vor 4 Jahren wurde das Haus neu gebaut. Die Stadt hat jedoch noch keinen Bürgersteig errichtet und holt dies gerade nach. Jedoch ist plötzlich vorgesehen vor mein Carport (wenn auch am Rand) eine Laterne zu setzten.Wer weiß, wann ein heute in Angriff genommener Bürgersteig geplant wurde. Ist eventuell Kehrseite eines verfahrensfreien Carports, daß dieser katastermäßig gar nicht erfaßt ist ? - die Monteure haben jedenfalls keine Befugnis, ihr eigenes Hirn zu benutzen und müßten Dir die Laterne da hin bauen, wenn Du nicht intervenierst. Rechtsfragen sehe ich hier noch nicht im Raum stehen und würde es zunächst mit der Information des zuständigen Verantwortlichen (hingehen, Corona im Rathaus ist Geschichte !) versuchen und auf dessen Kooperation vertrauen. Bösartigkeit vermute ich zunächst nicht. Höflich bleiben, wenn Dich der Wurm hinter dem Schreibtisch (zu höheren Stellen wirst Du dafür nicht müssen) als Kunden behandeln soll. Bringe lieber Fotos mit statt Skizzen. nordanney 03.09.2024 16:37
Meister_Bob schrieb:
Gibt es eine Landesverordnung (NRW) die bei dem Winkel xyz und einspurig befahrbarer Fahrbahn das ganze regelt? Meiner Meinung nach ist die Laterne eine Fehlplanung und die erschwert oder behindert meine Zufahrt zum Carport.Verordnung? Nicht dass ich wüsste. Würde erst einmal mit der Stadt oder dem Straßenbauamt sprechen (da geht normalerweise was).Davon abgesehen sehe ich keine Behinderung bei der Einfahrt. Außer, Du würdest immer die Kurve beim Einfahren abkürzen und übers Beet (oder was auch immer neben der Einfahrt ist) fahren.
Meister_Bob 03.09.2024 16:50
Das Carport ist erfasst und genehmigt (3m Breite). Dort fehlt das Verständnis, dass duch den Winkel von 110° und der Schleppkurve bei einfacher Fahrbanbreite die Lampe einfach hätte versetzt werdem sollen. Fertigplanung war vor wenigen Monaten, Anfang 2024 und dann die Ausschreibung. Baubeginn vor 4 Wochen.
Jesse Custer 03.09.2024 16:57
Frage: wie sind die Gegebenheit gemäß DIN EN 13201?
So kannst Du checken, ob die Lampe da sein MUSS oder ob man noch was machen kann.
Ansonsten klingt Dein zweiter Post so, als ob Du schon einen abschlägigen Bescheid erhalten hättest...
So kannst Du checken, ob die Lampe da sein MUSS oder ob man noch was machen kann.
Ansonsten klingt Dein zweiter Post so, als ob Du schon einen abschlägigen Bescheid erhalten hättest...
nordanney 03.09.2024 17:05
: Stell mal ein Foto ein
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