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ᐅ Garage genehmigt, aber Carport gebaut


Erstellt am: 08.12.16 09:37

DG14.12.16 00:32
Payday schrieb:
klar sind unsere Juristen natürlich wieder für die voll 100% richtige Methode.

Natürlich kannst Du auch erst einen Juristen bemühen, der dann wieder mich oder einen Berufskollegen als Gutachter bestellt, um dem zuständigen Richter das aufzubereiten, was Du oben völlig kostenfrei bekommst. Aber billiger wird das nicht. Sollte einen aber auch nicht wundern.
beim verkauf ist das natürlich schon etwas kritischer, wobei auch hier wieder mal der Käufer nachweisen muss, das der Verkäufer von der Sache wusste, damit das grob fahrlässig wird. dazu gibts verjährungsfristen usw... so ganz einfach ist das auch wieder nicht. definitiv ist es nicht die feine englische Art sein Haus so zu verkaufen und nichts zu sagen. solange aber alle Regelungen des bundeslandes eingehalten werden, kann eh nichts großartiges passieren.

Die Regelungen des Bundeslandes sind ja gerade eben _nicht_ eingehalten. Das ist in diesem Fall - ich wiederhole mich da gern - vermutlich keine große Sache; aber dass da "eh nichts Großartiges passieren" könne, ist leider nur als grober Unfug zu bezeichnen.

MfG
Dirk Grafe
Caspar202014.12.16 09:30
Bei uns waren in den letzten 2 Monaten mehrere Häuser
Payday schrieb:
beim verkauf ist das natürlich schon etwas kritischer, wobei auch hier wieder mal der Käufer nachweisen muss, das der Verkäufer von der Sache wusste, damit das grob fahrlässig wird

Wenn du es wissentlich ohne Erwähnung verkaufst ist das ein ernstes Problem. Und nicht nur grob fahrlässig.
Payday14.12.16 17:53
Caspar2020 schrieb:
Bei uns waren in den letzten 2 Monaten mehrere Häuser


Wenn du es wissentlich ohne Erwähnung verkaufst ist das ein ernstes Problem. Und nicht nur grob fahrlässig.

toll wie ihr immer nur einzelne teile zitiert oder sogar aussagen umdreht, damit diese dann keinen Sinn mehr machen.
wie ich schon schrieb muss der Käufer dann nachweisen, das der Verkäufer wissentlich davon Kenntnis hatte. es werden ständig schimmelbuden verkauft und die Käufer sehen nur sehr selten mal Geld. die meisten gehen wegen solcher Sachen bankrott. das ein Gutachter das natürlich etwas anders sieht ist völlig klar, immerhin verdient er damit sein Geld, ist vom fach und für ihn ist alles kein Problem. für jemanden der das Haus kauft, in 5jahren feststellt das das Carport/Garage so nicht stehen darf, ist es ganz sicher kein leichtes, sein recht vor Gericht einzuklagen. er muss beweisen, das der Verkäufer davon Kenntnis hatte, der Käufer muss mit den schaden und kosten in Vorkasse gehen usw... am ende klagt der Käufer schon deshalb nicht, weil das Amt mit relativ wenig Geld das Problem beseitigt und die kosten für einen eventuellen!!! gewinn immens hoch werden.
hat schon sein Grund wieso die meisten Verkäufer mit ihren Mist durchkommen und man beim kauf lieber einen Gutachter mitnehmen sollte. wäre das nicht so, bräuchte man beim kauf keinen Gutachter und könnte eventuelle Probleme nach den kauf klären.

also haltet mal die Luft an mit "der Verkäufer kommt in teufels Küche". ihr redet von der Theorie, praktisch ist euer Gerede aber keinen Cent wert, weil niemand wegen sowas den Verkäufer verklagt. um überhaupt in Betracht zu ziehen zu klagen müßte das 20jahre alte Carport schon abgerissen werden müssen vom Amt. aber selbst dann ist ein eigener Neubau sicherlich günstiger...
ypg14.12.16 19:10
Payday schrieb:
toll wie ihr immer nur einzelne teile zitiert oder sogar aussagen umdreht, damit diese dann keinen Sinn mehr machen.
wie ich schon schrieb muss der Käufer dann nachweisen, das der Verkäufer wissentlich davon Kenntnis hatte. es werden ständig schimmelbuden verkauft und die Käufer sehen nur sehr selten mal Geld. die meisten gehen wegen solcher Sachen bankrott. das ein Gutachter das natürlich etwas anders sieht ist völlig klar, immerhin verdient er damit sein Geld, ist vom fach und für ihn ist alles kein Problem. für jemanden der das Haus kauft, in 5jahren feststellt das das Carport/Garage so nicht stehen darf, ist es ganz sicher kein leichtes, sein recht vor Gericht einzuklagen. er muss beweisen, das der Verkäufer davon Kenntnis hatte, der Käufer muss mit den schaden und kosten in Vorkasse gehen usw... am ende klagt der Käufer schon deshalb nicht, weil das Amt mit relativ wenig Geld das Problem beseitigt und die kosten für einen eventuellen!!! gewinn immens hoch werden.
hat schon sein Grund wieso die meisten Verkäufer mit ihren Mist durchkommen und man beim kauf lieber einen Gutachter mitnehmen sollte. wäre das nicht so, bräuchte man beim kauf keinen Gutachter und könnte eventuelle Probleme nach den kauf klären.

also haltet mal die Luft an mit "der Verkäufer kommt in teufels Küche". ihr redet von der Theorie, praktisch ist euer Gerede aber keinen Cent wert, weil niemand wegen sowas den Verkäufer verklagt. um überhaupt in Betracht zu ziehen zu klagen müßte das 20jahre alte Carport schon abgerissen werden müssen vom Amt. aber selbst dann ist ein eigener Neubau sicherlich günstiger...

Was willst Du uns eigentlich sagen?
Einen Scheiß auf Ehrlichkeit oder was???
Caspar202014.12.16 19:43
UPS. Ich wollte sagen:
Bei uns waren in den letzten 2 Monaten mehrere Häuser inseriert die recht günstig im Vergleich zu anderen Objekten waren, mit Wintergärten die vom Verkäufer ohne Baugenehmigung errichtet worden waren laut Exposé.

Aber egal.
Klar man kann halt alles
m_c_tom19.12.16 13:22
1. man seid ihr aggro
2. : Wie ich das sehe, belastet dich das Thema durchaus, deswegen mein Rat an dich von Mensch zu Mensch und Leihe zu Leihe:
Beherzige den Rat von Dirk Grafe, "prüfe ob das Carport so wie es steht grundsätzlich genehmigungsfähig ist stell dann einen Bauantrag für das Carport, zahlt etwas mehr, als wenn das Carport noch nicht stehen würde" und vor allem: schlaf dann wieder ruhig
carportgutachteramt