ᐅ Zahlungsplan soweit Okay oder deutlich optimierbar
Erstellt am: 30.04.2020 19:25
Coletrickle_7808 02.05.2020 12:12
nordanney schrieb:
Du kannst das Grundstück also einfach so kaufen und danach noch einmal in Ruhe überlegen, mit wem Du baust? Dann such doch nen anderen Bauunternehmer mit besserem Zahlungsplan.Wäre ja schön wenn es so einfach wäre (siehe oben). nordanney 02.05.2020 13:06
Coletrickle_7808 schrieb:
Wäre ja schön wenn es so einfach wäre (siehe oben).Also ist es doch ein gekoppeltes Geschäft: Grundstück nur gegen Bauvertrag = Grunderwerbsteuer auf allesDu bist nicht frei in der Wahl des Bauunternehmens. Sorry, dann wird es a) viele teurer und b) den Zahlungsplan hast Du trotzdem so wie er ist (wenn Du nicht unterschreibst, macht es jemand anderes).
K1300S 02.05.2020 15:41
Mich wundert hier nur, dass die Stadt dieses Gebaren zulässt, aber wenn es so ist wie hier beschrieben, dann dürfte der Fall klar sein.
hausnrplus25 03.05.2020 20:46
Mal davon abgesehen, dass ich diese Verstrickungen auch bedenklich empfinde nach dem was wir so an Informationen haben....
An deiner Stelle würde ich zur Gemeinde gehen und einen Kaufvertragsentwurf für den Grundstückskauf anfordern/erwirken. Erst wenn ihr einen Kaufvertragsentwurf schriftlich seht, werdet ihr offensichtlich wissen, ob ihr wirklich an Baufirma X oder Y schriftlich gebunden werden sollt oder nicht!
Alle weiteren Folgen daraus bzgl. Grunderwerbsteuer oder auch der Bewertung des Zahlungsplans wurde ja bereits von den Vorrednern erläutert.
An deiner Stelle würde ich zur Gemeinde gehen und einen Kaufvertragsentwurf für den Grundstückskauf anfordern/erwirken. Erst wenn ihr einen Kaufvertragsentwurf schriftlich seht, werdet ihr offensichtlich wissen, ob ihr wirklich an Baufirma X oder Y schriftlich gebunden werden sollt oder nicht!
Alle weiteren Folgen daraus bzgl. Grunderwerbsteuer oder auch der Bewertung des Zahlungsplans wurde ja bereits von den Vorrednern erläutert.
Coletrickle_7808 03.05.2020 21:32
kbt09 schrieb:
Aber, wenn du den Behauptungen hier nicht glauben willst, dass Kombigeschäfte Grundstückskauf und Hausbau gemeinsam grunderwerbsbesteuert werden, dann musst du doch das Grundstück jetzt einfach kaufen können, insbesondere, wenn es von der Gemeinde kommt.Es kommt ja nicht mehr von der Gemeinde.
hausnrplus25 schrieb:
Mal davon abgesehen, dass ich diese Verstrickungen auch bedenklich empfinde nach dem was wir so an Informationen haben....
An deiner Stelle würde ich zur Gemeinde gehen und einen Kaufvertragsentwurf für den Grundstückskauf anfordern/erwirken. Erst wenn ihr einen Kaufvertragsentwurf schriftlich seht, werdet ihr offensichtlich wissen, ob ihr wirklich an Baufirma X oder Y schriftlich gebunden werden sollt oder nicht!
Alle weiteren Folgen daraus bzgl. Grunderwerbsteuer oder auch der Bewertung des Zahlungsplans wurde ja bereits von den Vorrednern erläutert.Die Gemeinde kann mir doch keinen Kaufvertrag ausstellen. Das ganzen Areal hat ein Grundstücksfirma gekauft. Diese erstellen hier knapp 32 Grundstücke.
Wie gesagt, mir gefällt dieses ganze Gebaren auch nicht. Ich stehe ja auch auf der Reservierungsliste. Erst hieß es kein Problem, dann erfährt man immer mehr solche Dinge wie oben beschrieben.
hausnrplus25 03.05.2020 21:39
Coletrickle_7808 schrieb:
Ich bin auf das Grundstück über Eilenburg selbst gekommen (Stadtverwaltung).Diese Aussage hat definitiv zu Verwirrung geführt.
Aber insgesamt ändert es nichts an meinem Tipp: Kaufvertragsentwurf von dem Grundstücksbestitzer/-Verkäufer. Wer auch immer das in diesem Konstrukt ist.
Viel Erfolg.
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