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ᐅ Zahlungsplan soweit Okay oder deutlich optimierbar


Erstellt am: 30.04.2020 19:25

K1300S 02.05.2020 08:42
Das würde ich so pauschal nicht sagen. Manch GUs sind da durchaus offen für Anpassungen, für andere ist es "in Stein gemeißelt". Insofern hilft nur, sich mit dem GU abzustimmen und seine Argumente vorzubringen. Der Vertrag wird ja allerhöchstwahrscheinlich auch nicht beim Notar unterzeichnet, insofern reicht es, wenn der GU die Änderungen akzeptiert.

So oder so würde ich die Grunderwerbsteuer schon mal gedanklich für Grundstück und Haus einplanen bei den beschriebenen Umständen.

Coletrickle_7808 02.05.2020 08:57
Das Grundstück läuft über Jemand komplett anderen. Ich bin sogar vor dem Hausanbieter auf den Grundstückseigentümer aufmerksam geworden.

K1300S 02.05.2020 09:20
Glaub es oder nicht: Dem Finanzamt ist es egal, ob die gleiche Person/Firma das Grundstück verkauft, die auch baut. Sofern ein zwanghafter Zusammenhang zwischen Kauf und Wahl des Bauunternehmers besteht, werden die die Hand aufhalten. Dazu findet sich hier auch einiges im Forum, und das Finanzamt ist entgegen landläufiger Meinung auch nicht blöd.

Coletrickle_7808 02.05.2020 09:43
Kannst mir mal den Thread verlinken?

kbt09 02.05.2020 09:46
Da hilft die Suche hier im Forum mit den Begriffen "Grundsteuer" "Bauträger"
Suche:

Ein besonderer Beitrag aus den Ergebnissen:
https://www.hausbau-forum.de/threads/erst-Grundstück-oder-bv.13994/#post-108356

Pinky0301 02.05.2020 10:07
Da könnte ich mich wieder ohne Ende aufregen, wieso es eigentlich steuerlich einen Unterschied macht, ob ich das Haus von einer anderen Firma bauen lasse oder von der, die mir das Grundstück verkauft. Aber das Ärgern bringt ja leider nichts...
grundstückfinanzamt