ᐅ Zahlungsplan soweit Okay oder deutlich optimierbar
Erstellt am: 30.04.20 19:25
danixf30.04.20 21:47
Zumindest bei uns war es so, dass die endgültige Übertragung des Grundstücks erst bei Übergabe stattfand.
nordanney30.04.20 21:56
danixf schrieb:
Zumindest bei uns war es so, dass die endgültige Übertragung des Grundstücks erst bei Übergabe stattfand.So ist es beim Bauträger. Dort kaufst Du ein Stück Haus inkl. Grundstück. Erst nach Bezahlung des Gesamtpakets wirst Du Eigentümer.danixf30.04.20 21:59
nordanney schrieb:
So ist es beim Bauträger. Dort kaufst Du ein Stück Haus inkl. Grundstück. Erst nach Bezahlung des Gesamtpakets wirst Du Eigentümer.Ja aber in deinem Zahlungsplan steht etwas von 30% und das auf erster Position?Coletrickle_780830.04.20 23:13
Das Grundstück ist rechtlich unabhängig vom Bauträger.
nordanney30.04.20 23:22
Coletrickle_7808 schrieb:
Das Grundstück ist rechtlich unabhängig vom Bauträger.Nein, ein Bauträger verkauft ein Haus + Grundstück in einem Vertrag. Eigentum und Besitz auf den Käufer gehen erst nach Fertigstellung und Bezahlung des Gesamtpakets über. Bis dahin hat der Käufer noch nicht einmal das Recht, auf die Baustelle zu gehen. Ich rede hier auch immer von Käufer, nicht Bauherr oder Häuslebauer. Daher auch direkt zu Beginn eine große Rate, da ja der Anteil des Grundstücks in der ersten Zahlung mit verpackt ist.
Anders, wenn man selbst das Grundstück kauft und dann einen GU/GÜ beauftragt. Dann baut man ein Haus auf dem eigenen Grundstück (bzw. lässt es bauen). Da sind die Zahlungspläne anders und nicht nach den zwingend einzuhaltenden Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt. Man muss dem GU/GÜ nicht mehr das Grundstück bezahlen. Somit darf man sich offiziell auf sein eigenes Grundstück bzw. auf die Baustelle.
Das wird dauernd verwechselt, ist aber für Vertragsgestaltungen, Rechte usw. extrem wichtig, da es große Unterschiede gibt.
Coletrickle_780830.04.20 23:35
Das mag alles sein. Hier kommt das Grundstück aber nicht von Massiv Haus Sachsen GmbH. Nur über diese komme ich aber an das Grundstück.
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