ᐅ Zahlung der Schlussrate nach Zusicherung der Mängelbeseitigung
Erstellt am: 15.02.17 06:57
Timberwood15.02.17 06:57
Hallo zusammen,
wir lassen unser Haus von zwei Firmen bauen. Die erste kümmert sich um den Rohbau und die zweite um den kompletten Ausbau.
Nun ist Firma 1 fertig geworden und hat hat mich um Abnahme des Rohbaus gebeten welche ich gemeinsam mit einem Sachverständigen durchgeführt habe. Der Chef der Firma war nicht zugegen hat (wohnt 500 km weit weg) aber alle gefundenen Punkte (nur Kleinigkeiten, nichts Grobes) von mir in einer PDF erhalten und bestätigt. Mir wurde nun schriftlich bestätigt, dass die Mängel innerhalb von vier Woche behoben werden.
Nun bittet mich die Firma im Zusammenhang mit der schriftlichen Bestätigung um Überweisung der Schlussrate. Im Zahlungsplan ist diese angegeben als: "Fällig nach Bauabnahme".
Würdet ihr diese jetzt leisten oder noch warten bis tatsächlich alle Mängel behoben wurden?
wir lassen unser Haus von zwei Firmen bauen. Die erste kümmert sich um den Rohbau und die zweite um den kompletten Ausbau.
Nun ist Firma 1 fertig geworden und hat hat mich um Abnahme des Rohbaus gebeten welche ich gemeinsam mit einem Sachverständigen durchgeführt habe. Der Chef der Firma war nicht zugegen hat (wohnt 500 km weit weg) aber alle gefundenen Punkte (nur Kleinigkeiten, nichts Grobes) von mir in einer PDF erhalten und bestätigt. Mir wurde nun schriftlich bestätigt, dass die Mängel innerhalb von vier Woche behoben werden.
Nun bittet mich die Firma im Zusammenhang mit der schriftlichen Bestätigung um Überweisung der Schlussrate. Im Zahlungsplan ist diese angegeben als: "Fällig nach Bauabnahme".
Würdet ihr diese jetzt leisten oder noch warten bis tatsächlich alle Mängel behoben wurden?
Bieber081515.02.17 08:44
Du hast ein Zuberückbehaltungsrecht bzgl. der Mängel. Das heißt, Du kannst die Schlussrate um das Doppelte der Mangelbeseitigungskosten kürzen. Den verbleibenden Betrag zahlst Du (sofern er größer als null ist).
Timberwood15.02.17 12:24
Danke für die schnelle Antwort!
Als Laie kann ich ja leider nicht genau einschätzen in welcher Höhe die Kosten für die Beseitigung der Mängel liegen würden. Wird hier ein geschätzter Wert akzeptiert oder muss ich diesen mit Kostenvoranschlägen belegen?
Als Laie kann ich ja leider nicht genau einschätzen in welcher Höhe die Kosten für die Beseitigung der Mängel liegen würden. Wird hier ein geschätzter Wert akzeptiert oder muss ich diesen mit Kostenvoranschlägen belegen?
RobsonMKK15.02.17 12:30
Timberwood schrieb:
welche ich gemeinsam mit einem Sachverständigen durchgeführt habeDer sollte dir das doch sagen können.Bieber081515.02.17 13:36
Timberwood schrieb:
Wird hier ein geschätzter Wert akzeptiert oder muss ich diesen mit Kostenvoranschlägen belegen?Wenn die Zahl realistisch ist, musst Du nichts belegen. Was soll passieren? Der Unternehmer will ja innerhalb von vier Wochen die Mängel beseitigen. Es gibt keinen schnelleren Weg, um an den vollen Betrag zu kommen. Also ruf Deinen Sachverständigen an, frag ihn nach den Mängelbeseitigungskosten.Wie hoch ist denn die Schlussrate?
toxicmolotof15.02.17 14:34
So am Rande... Wie läuft es denn mit der Gewährleistungssicherheit bzw. was ist da vereinbart? Vorher gibt's die letzten 5% in der Regel ja nicht, vorausgesetzt es ist vereinbart.
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