ᐅ Zahlung der Schlussrate nach Zusicherung der Mängelbeseitigung
Erstellt am: 15.02.17 06:57
Timberwood15.02.17 21:23
Die Schlussrate beträgt 7.500 Euro, den Sachverständigen rufe ich morgen direkt an und werde mal nachfragen.
Wurde nicht vereinbart, kommt aber auf meine Liste der Dinge die ich beim nächsten Hausbau mit einbeziehen werden 😉
ypg15.02.17 21:46
Was liegt denn überhaupt für ein Vertrag vor?
Nach Baugesetzbuch oder nach VOB?
"Fällig nach Bauabnahme" hört sich für mich nach Baugesetzbuch an, da ist dann auch kein Einbehalt geregelt, siehe "fällig nach Bauabnahme"... das ist ja eine Regelung und kein Spruch!
Gruß, Yvonne
Nach Baugesetzbuch oder nach VOB?
"Fällig nach Bauabnahme" hört sich für mich nach Baugesetzbuch an, da ist dann auch kein Einbehalt geregelt, siehe "fällig nach Bauabnahme"... das ist ja eine Regelung und kein Spruch!
Gruß, Yvonne
Knallkörper16.02.17 20:33
Auch bei der Vereinbarung "fällig nach Abnahme" steht dem Auftraggeber die Einrede des Mangels zu, sodass der Auftragnehmer seine Forderung i.d.R. nicht durchsetzen kann. Das gilt auch für fest vereinbarte Zahlungen nach Zahlungsplan.
Otus1116.02.17 22:53
641 Abs. 3 Baugesetzbuch liefert die Antwort.
Bieber081517.02.17 07:27
Das war bereits weitgehend klar, in den letzten Beiträgen ging es um eine Gewährleistungssicherheit.
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