W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Zählt Grundstückswert als Eigenkapital? Termin bei der Hausbank


Erstellt am: 15.12.17 19:51

Alex8516.12.17 13:39
toxicmolotow schrieb:
Die Bank wird genau das müssen. Da ist nichts konservativ dran, das ist Realismus.

Ich schrieb konservativ, weil die Bodenrichtwerte der aktuellen Preisentwicklung zumeist hinterher hängen. Der TE schrieb ja von Bieterverfahren in dem Bereich. Er hat ja durchaus Interesse an einer hohen Einwertung.
toxicmolotof16.12.17 18:35
Und wenn da im Bieterverfahren jemand (aus welchen Gründen auch immer) 1.500 Euro/qm bezahlt hat, gibt das die BelWertV einfach nicht her, diesen Wert auch nur ansatzweise anzunehmen.

BelWertV §15
(1) Zur Ermittlung des Bodenwerts sind Erhebungen anzustellen über
1. die örtliche Lage, die Größe und den Zuschnitt des Grundstücks,
2. die Art und das Maß der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und die tatsächliche Nutzung,
3. die Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
4. die wichtigsten wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
5. die Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
6. die noch anfallenden Erschließungsbeiträge und
7. vorhandene Richtwerte und Vergleichspreise.
(2) Der Bodenwert ist nach Quadratmetern der Grundstücksfläche anzusetzen. Bei der Ermittlung des Bodenwerts darf keine höherwertige Nutzung als zulässig zugrunde gelegt werden.

Zwar wird nirgends definiert, was ein Vergleichspreis ist, aber ein Gutachter wird sich kaum auf Werte jenseits des Bodenrichtwertes festlegen, wenn es dafür keine stichhaltigen Gründe gibt.
fima82ND17.12.17 07:52
Habe mal den m2 preis von Neuburg aus den Internet gesucht. Liegt momentan zwischen 400 - 600 €. Hoffe die Bank auch so nach schaut. Wären ja gleich wieder paar 10000€ mehr. Wie finde ich den genauen Bodenrichtwert raus? Danke für eure Hilfe.
Gruß Manu
Alex8517.12.17 08:03

Wohl wahr. Die lieben Richtlinien, diese haben wir bei der Finanzierung selber spüren dürfen.
Es handelt sich um ein Neubaugebiet, welches Zug um Zug erschlossen und veräußert wird. Im Boris NRW steht unsere Teilfläche noch als Acker zu 5€ drin. Eine Bank setzte ernsthaft diesen Wert an, was die Beleihung natürlich total zerrissen hat. Eine andere setzte den niedrigsten, in direkter Nachbarschaft liegenden Wert an. Wieder andere haben schlicht den Kaufpreis als Verkehrswert heran gezogen und da kam dann auch die beste Kondition bei heraus.
Eine Bank hatte die Bewertung an den TÜV delegiert, der 2€ pro qm mehr Wert als den Kaufpreis sah. Wo auch immer sowas her kommt


Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss ermittelt. Manche Bundesländer publizieren dies online. Bayern hat auch ein System (google mal Boris Bayern), aber wenn ich das richtig sehe ist dies kostenpflichtig.
fima82ND17.12.17 08:42
danke für den Tipp.
toxicmolotof17.12.17 09:21
Ackerland als Basis zu verwenden ist dann natürlich Humbug, aber ich meine das schrieb ich zuletzt auch mal. Da ist der Weg über den Kaufpreis sinnvoller. Nur wenn es eine Schenkung ist, gibt es ja keinen Kaufpreis.

Man könnte noch den Geschäftswert annehmen den der Notar zugrunde legt, da gibt es aber u.U. einen Zielkonflikt, da der Notar wohl an einem möglichst hohen Geschäftswert interessiert ist. Allerdings wird auch er das kaum willkürlich festlegen.

Sofern das Grundstück selbst keinen Bodenrichtwert für entsprechenden Wohnungsbau hat, könnte man einen Wert in direkter Nachbarschaft annehmen und einen geeigneten Abschlag von z.B. 10% nehmen.
bodenrichtwertekaufpreisbieterverfahrenbelwertvnotar