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ᐅ Immobilien Ausland Kaufen, was beachten


Erstellt am: 22.06.19 21:37

M4rvin24.06.19 12:05
Als Laie verstehe ich so:

Wenn du kaufst zahlst Steuern in dem Land wo du kaufst. (Grunderwerbsteuer)

WENN du vermietest in beiden Ländern. Wenn nicht, dann nicht.
ypg24.06.19 12:19
cobra1982 schrieb:

Nur möchte ich jetzt gern wissen wenn ich jetzt kaufe und als Ferienwohnung nutze

Du bringst insgesamt 3 Sachen durcheinander

1. Kauf einer Immobilie: Steuern in dem Land, wo die Immo liegt, bezahlen
2. Urlaub machen: interessiert keinem, wem das Gebäude gehört, in dem Du nächtigst oder Dich aufhältst
3. Vermietung, wo auch immer sich das zu vermietende Objekt befindet: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der jährlichen Steuer angeben

So denke ich, kann man das aufschlüsseln
Musketier24.06.19 12:54
ypg schrieb:

2. Urlaub machen: interessiert keinem, wem das Gebäude gehört, in dem Du nächtigst oder Dich aufhältst

Nicht ganz richtig.
Wenn das Ferienobjekt der Vermietung und Verpachtung zugeordnet ist und teilweise selbst genutzt wird, sind anteilig um diesen Zeitraum die Werbungskosten in der V+V zu kürzen.

Ansonsten ist bereits vieles richtiges gesagt. Sofern der TE den Großteil des Jahres in Deutschland verbringt ist er in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. (§1 Einkommensteuergesetz)
Sofern das ausländische Gesetz ähnlich dem deutschen ist, dann wäre er im Ausland mit dem Ferienobjekt beschränkt einkommensteuerpflichtig. Somit käme es zu einer doppelten Besteuerung.
Zur Vermeidung dieser Doppelbesteuerung gibt es eben mit vielen Ländern die Doppelbesteuerungsabkommen. Was darin geregelt ist, ist aber von Abkommen zu Abkommen unterschiedlich.
Ob es mit der Türkei oder dem Libanon solche Abkommen gibt und wie die gestaltet sind, erfährst du beim Steuerberater.
cobra198224.06.19 13:10
Das Objekt was ich in Türkei kaufe zahle ich die Steuern für den Kauf, und die jährliche Steuer.

Ich habe auch in der Türkei ein Steuer Nummer bekommen, und in Türkei zahle ich halt die Steuern.

Das Objekt dient erst mal als Ferienwohnung und werde einmal im Jahr mein Urlaub dort verbringen höchsten 2-4 Wochen.

Die ganze steuern zahle ich ja in der Türkei offiziell weil in Türkei ohne Steuernummer kein Immobilien Kauf möglich.

Mir geht es erst mal nur darum ob ich da was eintragen muss oder sonstige.

Weil Einnahmen aus Vermietung etc besteht ja nicht. Es besteht eher Ausgabe. Sowie jährliche Steuer die bezahlt wird.
ypg24.06.19 15:00
Musketier schrieb:

Wenn das Ferienobjekt der Vermietung und Verpachtung zugeordnet ist und teilweise selbst genutzt wird, sind anteilig um diesen Zeitraum die Werbungskosten in der V+V zu kürzen.
Ich hab es so verstanden, dass er es später erst als Ferienwohnung zur Verfügung stellt.
Jetzt erst mal nur selbst bewohnen möchte.
cobra1982 schrieb:

Weil Einnahmen aus Vermietung etc besteht ja nicht. Es besteht eher Ausgabe. Sowie jährliche Steuer die bezahlt wird.
Genau, keine Einnahmen erst mal, da keine Vermietung.
Und welche Ausgaben meinst Du? Die jährliche Steuer in der Türkei?
Das ist keine Ausgabe, Du kannst doch nicht Steuern absetzen.
Das wäre ja das gleiche, als wenn wir Hausbesitzer unsere Grundsteuer absetzen würden
cobra198224.06.19 16:07
Ich will es erst selbst nutzen. Nicht vermieten oder sonstige.

Ich muss jetzt für das Objekt das einmalige Steuer zahlen damit ich die Immobilien auf mein Name ist.
Und dann kommt noch die jährliche Steuer die ich in Türkei zahlen muss. Das mein ich mit Ausgaben.
Ich möchte ja auch nichts absetzen oder sonstige, mir geht es nur darum ob ich Deutschland was machen muss. Zb melden das ich ein Objekt habe oder nicht.

Es geht erst mal nur zur Eigennutzung, möchte da Urlaub machen und dann Brauch ich kein Hotel oder so.
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