ᐅ Wohnung geerbt, wann verkaufen?
Erstellt am: 04.01.2019 11:31
Steven 04.01.2019 11:31
Hallo
ich habe eine Wohnung geerbt.
Die Wohnungsbesitzerin war mit mir nicht verwandt.
Die Wohnung ist ca. 62m² groß, in einem Wohnblock Bj. 1976, gut erhalten, hat einen Keller (mit Latten abgetrennt) und einen überdachten Parkplatz. Liegt in der Innenstadt.
Es haben sich schon 2 Interessenten gemeldet (wobei der Eine ausscheidet, er hat mir erst mal erklärt, dass die Wohnung alt, schlecht und eigentlich nichts wert ist) und dürfte gut weggehen.
Jetzt kommt aber irgendwann das Finanzamt mit der Erbschaftssteuer.
Ich bin am Überlegen, wie ich vorgehe. Zuerst das Gedöns mit der Steuer hinter mich bringen und dann verkaufen?! Scheint mir die günstigere Lösung zu sein.
Oder gleich verkaufen und die Verkaufskosten von der Erbschaftssteuer abziehen?
Einen Anwalt, der das alles regelt möchte ich nicht.
Einen Makler nehme ich wahrscheinlich, um den Wert der Wohnung zu ermitteln.
Hat noch jemand andere, ergänzende Vorschläge?
Gruß
Steven
ich habe eine Wohnung geerbt.
Die Wohnungsbesitzerin war mit mir nicht verwandt.
Die Wohnung ist ca. 62m² groß, in einem Wohnblock Bj. 1976, gut erhalten, hat einen Keller (mit Latten abgetrennt) und einen überdachten Parkplatz. Liegt in der Innenstadt.
Es haben sich schon 2 Interessenten gemeldet (wobei der Eine ausscheidet, er hat mir erst mal erklärt, dass die Wohnung alt, schlecht und eigentlich nichts wert ist) und dürfte gut weggehen.
Jetzt kommt aber irgendwann das Finanzamt mit der Erbschaftssteuer.
Ich bin am Überlegen, wie ich vorgehe. Zuerst das Gedöns mit der Steuer hinter mich bringen und dann verkaufen?! Scheint mir die günstigere Lösung zu sein.
Oder gleich verkaufen und die Verkaufskosten von der Erbschaftssteuer abziehen?
Einen Anwalt, der das alles regelt möchte ich nicht.
Einen Makler nehme ich wahrscheinlich, um den Wert der Wohnung zu ermitteln.
Hat noch jemand andere, ergänzende Vorschläge?
Gruß
Steven
Nordlys 04.01.2019 11:54
Ja, gar nicht verkaufen. Vermieten.
Haben ist besser als Brauchen.
Haben ist besser als Brauchen.
Steven 04.01.2019 12:05
Hallo Nordlys
das Abenteuer "Vermietung" habe ich mit viel Schmerz hinter mich gebracht. Muss ich nicht nochmal haben.
Eine Adlige, die pfiffigerweise nur darauf aus ist, die Miete zu kürzen, lässt die Rendite doch arg gegen 0 oder ins Minus tendieren.
Nein, die Wohnung wird verkauft!
Steven
das Abenteuer "Vermietung" habe ich mit viel Schmerz hinter mich gebracht. Muss ich nicht nochmal haben.
Eine Adlige, die pfiffigerweise nur darauf aus ist, die Miete zu kürzen, lässt die Rendite doch arg gegen 0 oder ins Minus tendieren.
Nein, die Wohnung wird verkauft!
Steven
HilfeHilfe 04.01.2019 13:08
Steven schrieb:
Hallo
ich habe eine Wohnung geerbt.
Die Wohnungsbesitzerin war mit mir nicht verwandt.
Die Wohnung ist ca. 62m² groß, in einem Wohnblock Bj. 1976, gut erhalten, hat einen Keller (mit Latten abgetrennt) und einen überdachten Parkplatz. Liegt in der Innenstadt.
Es haben sich schon 2 Interessenten gemeldet (wobei der Eine ausscheidet, er hat mir erst mal erklärt, dass die Wohnung alt, schlecht und eigentlich nichts wert ist) und dürfte gut weggehen.
Jetzt kommt aber irgendwann das Finanzamt mit der Erbschaftssteuer.
Ich bin am Überlegen, wie ich vorgehe. Zuerst das Gedöns mit der Steuer hinter mich bringen und dann verkaufen?! Scheint mir die günstigere Lösung zu sein.
Oder gleich verkaufen und die Verkaufskosten von der Erbschaftssteuer abziehen?
Einen Anwalt, der das alles regelt möchte ich nicht.
Einen Makler nehme ich wahrscheinlich, um den Wert der Wohnung zu ermitteln.
Hat noch jemand andere, ergänzende Vorschläge?
Gruß
Stevenwie willst du Verkaufskosten von der erbschaftssteuer abziehen ? Die verkaufskosten sind dein presönliches leid und werden vom FA nicht als steuermindern anerkannt .
Mir fallen auch nicht wirklich kosten ein bis auf das gutachten des Maklers. Die Notarkosten übernimmt üblicherweise der Käufer
Niloa 04.01.2019 13:15
HilfeHilfe schrieb:
wie willst du Verkaufskosten von der erbschaftssteuer abziehen ? Ich glaube, es ist gemeint, dass bei zeitnahem Verkauf die Erbschaftssteuer nach dem erzielten Verkaufspreis berechnet wird und nicht nach einem geschätzten Wert. (Wenn ich mich nicht irre) Nordlys 04.01.2019 13:22
Maklerbewertungen kosten nichts. Der verdient am Verkauf.
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