Nunja, recht schwammig. So wie auf der Zeichnung kannst Du es ja gar nicht bekommen, weil dann die KfW-Werte nicht erreicht werden. Das ist in meinen Augen schon mal eine Fehlberatung. Ich bin kein Rechtsexperte, aber wenn man es knall hart sieht, ist der Vertrag vermutlich wegen Irrtum bzw. Unmöglichkeit nichtig. Wenn man ihn heilen will, dann kann der Verursacher des Problems nicht zu Deinem Schaden "heilen". Aber vielleicht irre ich da auch.
Meines Erachtens muss eine Erweiterung immer nach außen erfolgen schon allein, weil sonst alle anderen Maße auch nicht mehr passen wie zum Beispiel Treppensteigung, Türbreiten, Abstände zwischen Wänden oder eben auch Schrankmaße.
Letztlich ist die Hauptfrage, ob Du Dich schon vor Beginn des Hausbaus mit Deinem GU streiten willst? Bis jetzt ist ja noch gar nichts passiert. Ich würde einfach hingehen und sagen, dass das Haus innen nicht kleiner werden darf und er solle das korrigieren. Mal gucken, was er dann sagt.