Wohnfläche ~ 8 m² geringer bei Antragszeichnungen als bei Entwurf (GU)

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Zuletzt aktualisiert 20.06.2025
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K a t j a

K a t j a

Im Regelfall ist es deutlich kritischer, den Rahmen der bisher vorgesehenen Außenmaße zu sprengen.
Kann mich an keinen Fall erinnern, wo 6cm nach außen einen Hausbau limitiert hätten. Wenn man so spitz auf Knopf planen muss, passt der Planer in der Regel auch besser auf. Das hier klingt für mich eher nach Schlafmütze, der eine Lösung sucht, wie er den Preis halten kann.
 
I

ITSM2025

Das ist doch Käse. Wenn die KfW 40 eindeutig kommuniziert wurden, ist der TE imho 100% im Recht. Was wäre denn, wenn die Möbel schon passend ausgesucht worden wären? Entscheidend ist natürlich, was im Vertrag steht. Was genau kaufst Du? Wenn da Haus mit x Quadratmeter Wohnfläche steht, dann kann der GU die nicht einfach verkleinern.
Danke dir für deinen Beitrag. Ich kopiere eine kurze aus einem vorherigen Beitrag von mir. Ich hab auch eben noch mal geschaut. Konkreteres außer die bunten Skizze gibt es nicht.

"Im Vertrag steht, was das angehen könnte, nur einmal: "Erdgeschoss, in der Größe wie auf den Zeichnungen dargestellt, in der Ausstattung gemäß der Baubeschreibung" das gleiche für das DG. Wie gesagt lagen und zu der Zeit aber nur die bunten Zeichnungen vor. Die genauere Zeichnung gab es jetzt erst nach Beauftragung der Architektenleistung. Außerdem steht noch weiter hinten in der Bauleistungsbeschreibung "Die in den Bauzeichnungen + Baubeschreibung enthaltenen Maße sind Cirkawerte. Bei Abweichungen zwischen
den Bauplänen und der Baubeschreibung ist die Baubeschreibung, bei Abweichungen in den Maßangaben sind
die Ausführungspläne maßgebend."

Mehr gibt es nicht was hier jetzt relevant sein könnte."
 
wiltshire

wiltshire

Die bunte Zeichnung sieht aus wie aus einem Katalog. Das war bei uns bei unserem vorangegangenen Reihenhaus auch so. Eine Musterzeichnung in einer Broschüre erläuterte den Grundriss in einem ganz einfachen Standard.
Dass diese Musterzeichnung nicht nach Eurem Wunsch einen höheren Energiestandard zu bauen nicht korrigiert worden ist, ist für mich verständlich. Der Hinweis auf ein höheres Mauervolumen wäre sicher nett gewesen. Habt ihr über die unterschiedlichen Wandaufbauten zu den entsprechenden Energieklassen gesprochen?

Also worauf ich hier eigentlich hinaus wollte: Sollte ich hier jetzt ein Fass beim GU aufmachen oder ist das "einfach so" und damit müsse ich jetzt leben?
Weder, noch. Es gibt nicht nur "beschweren" oder "schweigen". Du kannst doch ganz einfach mal nachfragen und erklären lassen wie der Unterschied zustande kommt. Ich kann aus der vorliegenden Information nicht erkennen, dass Dich jemand übervorteilen will.

Dein GU plant übrigens sauber im Oktameterraster, also ohne Steinesägerei / Pfuschertaschen. Schon darum werden Dich viele Bauherren beneiden - mindestens solche, die ungeschützt zu einem GU gehen.
Das ist eine gute Information und erklärt das "Wachstum der Mauermasse nach innen".

In Euros gerechnet sind das etwa 22.000 € weniger Wohnfläche, wenn wir nach Preis je m² gehen
Diese qm-Preis Rechnerei kann wirklich absurd werden. Als Anhaltspunkt für eine grobe Kalkulation erkenne ich den Sinn, aber als Verrechnungsinstrument für Abweichungen bei höherem Baustandard gehe ich nicht mit. Aber wenn man hier einmal kurz plausibilisiert, kann ich feststellen, dass Du einen qm-Preis unter 3000€ angeboten bekommst. Das wirkt günstig.

Im übrigen finde ich es eigentümlich vor Klärung der Sachlage von "Schuld" und "Opfer" zu schreiben. Das stachelt nur an und bringt keinen Mehrwert.
 
K a t j a

K a t j a

"Im Vertrag steht, was das angehen könnte, nur einmal: "Erdgeschoss, in der Größe wie auf den Zeichnungen dargestellt, in der Ausstattung gemäß der Baubeschreibung" das gleiche für das DG. Wie gesagt lagen und zu der Zeit aber nur die bunten Zeichnungen vor. Die genauere Zeichnung gab es jetzt erst nach Beauftragung der Architektenleistung.
Nunja, recht schwammig. So wie auf der Zeichnung kannst Du es ja gar nicht bekommen, weil dann die KfW-Werte nicht erreicht werden. Das ist in meinen Augen schon mal eine Fehlberatung. Ich bin kein Rechtsexperte, aber wenn man es knall hart sieht, ist der Vertrag vermutlich wegen Irrtum bzw. Unmöglichkeit nichtig. Wenn man ihn heilen will, dann kann der Verursacher des Problems nicht zu Deinem Schaden "heilen". Aber vielleicht irre ich da auch.

Meines Erachtens muss eine Erweiterung immer nach außen erfolgen schon allein, weil sonst alle anderen Maße auch nicht mehr passen wie zum Beispiel Treppensteigung, Türbreiten, Abstände zwischen Wänden oder eben auch Schrankmaße.

Leztlich ist die Hauptfrage, ob Du Dich schon vor Beginn des Hausbaus mit Deinem GU streiten willst? Bis jetzt ist ja noch gar nichts passiert. Ich würde einfach hingehen und sagen, dass das Haus innen nicht kleiner werden darf und er solle das korrigieren. Mal gucken, was er dann sagt.
 
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ITSM2025

Nunja, recht schwammig. So wie auf der Zeichnung kannst Du es ja gar nicht bekommen, weil dann die KfW-Werte nicht erreicht werden. Das ist in meinen Augen schon mal eine Fehlberatung. Ich bin kein Rechtsexperte, aber wenn man es knall hart sieht, ist der Vertrag vermutlich wegen Irrtum bzw. Unmöglichkeit nichtig. Wenn man ihn heilen will, dann kann der Verursacher des Problems nicht zu Deinem Schaden "heilen". Aber vielleicht irre ich da auch.

Meines Erachtens muss eine Erweiterung immer nach außen erfolgen schon allein, weil sonst alle anderen Maße auch nicht mehr passen wie zum Beispiel Treppensteigung, Türbreiten, Abstände zwischen Wänden oder eben auch Schrankmaße.

Letztlich ist die Hauptfrage, ob Du Dich schon vor Beginn des Hausbaus mit Deinem GU streiten willst? Bis jetzt ist ja noch gar nichts passiert. Ich würde einfach hingehen und sagen, dass das Haus innen nicht kleiner werden darf und er solle das korrigieren. Mal gucken, was er dann sagt.
Danke dir für deinen Beitrag.

So werde ich das wohl machen müssen. Und wenn es nur gegen erhebliche Mehrkosten gemacht wird, soll er bitte als Kompensation den Giebel und den Kniestock um 6,5 cm erhöhen. Mit dem Grundriss und der Fläche kämen wir ja hin. Nur geht es mir hier darum, dass wir uns aufgrund des Grundrisses dafür entschieden haben den Vertrag zu unterschreiben, zum festgelegten Preis. Die 14000 € zusätzlich für KfW 40 zahlen wir ja auch, um entsprechend das Haus auszustatten.

Ich werde mal in einer Woche berichten was dabei raus kam. Ich bezweifle, dass es zu einer guten Einigung kommt aber mal sehen.

Vielen Dank bisher an alle und habt einen schönen Abend.

Ach so, der Grundriss/Raumaufteilung/Raumlage muss nicht extra diskutiert werden. Mit dem sind wir zufrieden. Den bauen wir exakt nach meinem Elternhaus.
 
Y

ypg

Im Vertrag steht, was das angehen könnte, nur einmal
Es muss auch nicht mehrmals im Vertrag stehen. Wenn man es genau nimmt, dann geht man jeden Satz in einem Vertrag durch und überlegt, was es bedeutet. Wenn es nicht eindeutig ist, dann fragt man nach. Wenn alles klar ist, unterschreibt man.
Ich mach Dir sicherlich keine Vorwürfe, denn wir haben damals auch nicht jeden Satz überprüft.
Aber man muss halt neutral zugeben, dass der Passus
Erdgeschoss, in der Größe wie auf den Zeichnungen dargestellt, in der Ausstattung gemäß der Baubeschreibung" das gleiche für das DG. Wie gesagt lagen und zu der Zeit aber nur die bunten Zeichnungen vor. Die genauere Zeichnung gab es jetzt erst nach Beauftragung der Architektenleistung. Außerdem steht noch weiter hinten in der Bauleistungsbeschreibung "Die in den Bauzeichnungen + Baubeschreibung enthaltenen Maße sind Cirkawerte. Bei Abweichungen zwischen
den Bauplänen und der Baubeschreibung ist die Baubeschreibung, bei Abweichungen in den Maßangaben sind
die Ausführungspläne maßgebend."
genau das aussagt, was ich gesagt habe und es schwer ist, es zu glauben.
Allerdings fehlt jetzt eigentlich der Passus in der Bauleistungsbeschreibung, der sich zu den Wandstärken bzw. den Energiestandard behandelt.
 
Zuletzt aktualisiert 20.06.2025
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