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Erstellt am: 27.09.2021 13:52

hampshire 30.09.2021 08:26
Patrick. schrieb:

Ich bezog mich darauf, dass ich das Wohnmobil nicht einfach auf das noch leere Grundstück stellen darf und dann dort nächtige. Dafür bräuchte man wohl

1. einen Stellplatz auf dem Grundstück
2. wäre das übernachten nicht erlaubt

Diese Aussage würde ich noch mal überprüfen. Übernachtungen im Womo auf eigenem Grundstück sind kein Problem, nur ggfs. dauergaft wohnen. Je nach Dauer Deiner Aufenthalte ist das eine mögliche Lösung. Ne schöne Garagenscheune dazu und fertig. Wir übernachten oft auf privatem Grund im Womo (nur ein Kastenwagen). Ist die perfekte Art Freunde zu besuchen. Keine Heimfahrt, kein Aufwand für Gastgeber, keine Absprache wer wann müde wird…

Patrick. 30.09.2021 09:17
hampshire schrieb:

Diese Aussage würde ich noch mal überprüfen. Übernachtungen im Womo auf eigenem Grundstück sind kein Problem, nur ggfs. dauergaft wohnen. Je nach Dauer Deiner Aufenthalte ist das eine mögliche Lösung. Ne schöne Garagenscheune dazu und fertig. Wir übernachten oft auf privatem Grund im Womo (nur ein Kastenwagen). Ist die perfekte Art Freunde zu besuchen. Keine Heimfahrt, kein Aufwand für Gastgeber, keine Absprache wer wann müde wird…

Ich werde es nochmal erfragen, habe dieses Thema aber leider schon mehrmals aufgebracht. Man würde einen eingetragenen Stellplatz brauchen (der dann vermutlich nur an der Grundstücksgrenze liegt) und sobald man darin nächtigt wird es Wohnraum der eine Baugenehmigung erfordert. Mir scheint es bald zweckmäßiger einfach "zu machen". Muss ein nur temporär genutztes Gebäude eigentlich zwingend der Energieeinsparverordnung entsprechen? Ich denke da an einfache Blockhäuser oder massiv gebaute Kleinhäuser. Beheizbar mit Kamin und Infrarot für Frostschutz.

hampshire 30.09.2021 17:04
Frage nach „wie lange darf ich mit einem Wohnmobil auf meinem eigenen Grundstück autark stehen?“. Dazu brauchst Du keinen Stellplatz mit Ver- und Entsorgung. Engpass iat immer die Toilette, Gas, Strom, Wasser und Abwasser sind im Womo auch über eine Woche Tage kein Problem, entsprechend ausgestattet. . Wenn Du eine “Laube“ mit Versorgung baust, hast Du nicht die Energieeinsparverordnung Vorschriften und dennoch eine Toilette und ggfs. Dusche, Strom an der Kabeltrommel ist kein Problem und von Vorteil für den Kühli, der dann nicht auf Gas laufen muss.

Rumbi441 19.11.2021 10:00
wie ist denn bei dir der aktuelle stand?

altoderneu 11.03.2022 12:25
11ant schrieb:
allerdings egal wie selten Du es nutzen willst stets voll die gültige Wärmeschutznorm wie für Ganzjahreshäuser beachtend.

ich finde
Gebäudeenergiegesetz § 2 Anwendungsbereich
(1) ...
(2) Mit Ausnahme der §§ 74 bis 78 ist dieses Gesetz nicht anzuwenden auf
...
8. Wohngebäude, die
a) für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder
b) für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind und deren zu erwartender Energieverbrauch für die begrenzte jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt, und
...

die §§ 74 bis 78 betreffen die "Energetische Inspektion von Klimaanlagen" - sollten also bei einem Wochenende-Haus ohne Klimaanlage irrelevant sein

was begründet Deine hiervon abweichend Einschätzung?

altoderneu 11.03.2022 12:31
GeradeSchräg schrieb:
Warum Kauf man sich oder möchte kaufen, in einen Wohngebiet ein sehr großes Grundstück ... um dort Ferien zu machen?
ich werde mir am Wochenende ein 800 qm Grundstück anschauen ... in Kafflage und bebaut mit einer alten Scheune ...

Grundstückswert gemäß "offiziellem" Bodenrichtwert wäre 24 k€ - Angebotspreis ist 35 k€ darüber (allerdings explizit als "Verhandlungsbasis")

ich würde das auch nur als "Datscha" nutzen wollen, und nicht als alleinigen/Hauptwohnsitz
(mit dem EG der Scheune als Garage für das jeweils nicht genutzte Auto - mal das Alltagsauto/mal den Campervan, für ne kleine Werkstattecke und als Lagerfläche)
grundstücknutzungsdauerstellplatzenergieeinsparverordnungtoilettegasstromscheune