ᐅ Wirtschaftlichkeit Photoltaik - Meine Erkenntnisse - Fehlt was?
Erstellt am: 05.03.18 10:31
seth048706.03.18 19:13
Zu dem Thema mit der Finanzierung passt dann ja auch mein Thread bzgl. einem anstehendem Erbe. Da war der Rat, statt einen Teil des Erbes in die Investition einer Photovoltaikanlage zu stecken, lieber diese zu finanzieren und das Erbe komplett in den bestehenden Hauskredit(dessen Zinsen dann leicht höher sind, als die der Photovoltaikanlage) zu stecken.
Gerade unter der Berücksichtigung, dass man die Zinsen noch absetzten kann....
Gerade unter der Berücksichtigung, dass man die Zinsen noch absetzten kann....
Chilledkroete07.03.18 08:39
Muss der Eigenverbrauch nicht auch noch zusätzlich zum Umsatz als Gewinn angesetzt werden? Somit wird auf den Eigenverbrauch auch die Einkommensteuer fällig.
Das würde den Ertrag um ca. 255€ bei deiner Beispielrechnung schmälern und zu einer Rendite von 5,5% führen.
Das würde den Ertrag um ca. 255€ bei deiner Beispielrechnung schmälern und zu einer Rendite von 5,5% führen.
jx708.03.18 09:22
Chilledkroete schrieb:
Muss der Eigenverbrauch nicht auch noch zusätzlich zum Umsatz als Gewinn angesetzt werden? Somit wird auf den Eigenverbrauch auch die Einkommensteuer fällig.
Das würde den Ertrag um ca. 255€ bei deiner Beispielrechnung schmälern und zu einer Rendite von 5,5% führen.Hallo Chilledkroete,
vielen Dank für Deine Anmerkung, Du hast recht, dass ich den geldwerten Vorteil bei der Einkommensteuerberechnung vergessen habe.
Passt es so?
Geldwerter Vorteil
22 % * 8300 kWh * 0,122 € = 223 €
Dann müsste ich diesen Betrag bei der Einkommensteuerberechnung einfügen:
Einkommensteuer nach EÜR pro Jahr:
42% * (1392 € + 223 € - 665 € - 23 € - 50 € - 100 €)
=
326 €
und die Renditeberechnung wäre dann:
(1392 € - 23 € - 50 € - 100 € - 233 €) / 13300 €
=
6,7 %
Richtig?
Du kamst irgendwie auf 255€,d as kann ich nicht nachvollziehen.
Herzliche Grüße
jx7
Chilledkroete08.03.18 09:40
Ich bin auch kein Experte, beschäftige mich aber momentan mit der selben Thematik (zudem noch mit dem Thema Blockheizkraftwerk).
Deine Entnahme (Eigenverbrauch), welche für die Umsatzsteuer und Einkommensteuer notwendig ist kannst du auf unterschiedliche Weise berechnen:
1. nach den Selbstkosten
2. nach dem üblichen Marktpreis
3. nach der Erneuerbare-Energien-Gesetz Umlage
Selbstkosten müsstest du erst ermitteln. Ich habe bloß grob mit dem Marktpreis gerechnet und dazu wohl auch noch einen Zahlendreher gehabt.
8300kwh*0,25€(Marktpreis)*22%Eigenverbrauch*42%Einkommensteuer= ~192€
Deine Entnahme (Eigenverbrauch), welche für die Umsatzsteuer und Einkommensteuer notwendig ist kannst du auf unterschiedliche Weise berechnen:
1. nach den Selbstkosten
2. nach dem üblichen Marktpreis
3. nach der Erneuerbare-Energien-Gesetz Umlage
Selbstkosten müsstest du erst ermitteln. Ich habe bloß grob mit dem Marktpreis gerechnet und dazu wohl auch noch einen Zahlendreher gehabt.
8300kwh*0,25€(Marktpreis)*22%Eigenverbrauch*42%Einkommensteuer= ~192€
jx708.03.18 10:11
Für die Berechnung der Umsatzsteuer muss man den Marktpreis verwenden, da gibt es keine Optionen. Das steht auch auf der von Dir genannten Seite.
Für die Berechnung der Einkommensteuer ist es anders.
Die Deutsche Handwerkszeitung schreibt:
"Ertragsteuerlich ist die Entnahme für den selbst genutzten Stroms mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz anzusetzen. Zur Ermittlung gibt es folgende Möglichkeiten:
a) Ermittlung des Teilwerts anhand der angefallenen Kosten
b) Ermittlung des Teilwerts durch Ableitung aus dem voraussichtlich am Markt erzielbaren Verkaufspreis.
c) Aus Vereinfachungsgründen erkannt die Finanzverwaltung in der Vergangenheit 20 Cent je kWh als Eigenverbrauchswert an. In neueren Leitfäden findet man zu dieser Vereinfachungsregelung nichts mehr, doch viele Finanzämter gewähren sie immer noch."
a) (berechnet aus Stromerzeugungskosten) wäre wohl am günstigsten, ca. 10 Cent/kWh
b) (berechnet aus Einspeisevergütung) wäre ca. 12 Cent/kWh
c) (berechnet aus Marktpreis) wäre ca. 25 Cent/kWh
Für die Berechnung der Einkommensteuer ist es anders.
Die Deutsche Handwerkszeitung schreibt:
"Ertragsteuerlich ist die Entnahme für den selbst genutzten Stroms mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz anzusetzen. Zur Ermittlung gibt es folgende Möglichkeiten:
a) Ermittlung des Teilwerts anhand der angefallenen Kosten
b) Ermittlung des Teilwerts durch Ableitung aus dem voraussichtlich am Markt erzielbaren Verkaufspreis.
c) Aus Vereinfachungsgründen erkannt die Finanzverwaltung in der Vergangenheit 20 Cent je kWh als Eigenverbrauchswert an. In neueren Leitfäden findet man zu dieser Vereinfachungsregelung nichts mehr, doch viele Finanzämter gewähren sie immer noch."
a) (berechnet aus Stromerzeugungskosten) wäre wohl am günstigsten, ca. 10 Cent/kWh
b) (berechnet aus Einspeisevergütung) wäre ca. 12 Cent/kWh
c) (berechnet aus Marktpreis) wäre ca. 25 Cent/kWh
jx708.03.18 12:23
Zwei Beiträge weiter oben war eine Verschlimmbesserung der Rechnung, der Eigenverbrauch wurde doppelt eingerechnet. Hier jetzt noch mal die aktualisierte Rechnung:
Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch in den ersten fünf Jahren, solange man noch kein Kleinunternehmer ist, umgerechnet pro Jahr:
5/20 * (22 % * 8300 kWh * 5 Cent/kWh)
= 23 €
Stromerzeugungskosten:
(Abschreibung + Versicherung + Wartung + Umsatzsteuer) / Ertrag
(665 € + 50 € + 100 € + 23 €) / 8300 kWh = 10,1 Cent/kWh
Ertrag der Anlage pro Jahr (geldwerter Vorteil durch Entnahme bzw. Eigenverbrauch darf mit
Stromerzeugungskosten berechnet werden):
78 % * 8300 kWh * 12,2 Cent/kWh + 22 % * 8300 kWh * 10,1 Cent/kWh
= 969 €
Einkommensteuer nach EÜR pro Jahr:
Grenzsteuersatz * (Ertrag der Anlage - Abschreibung - Umsatzsteuer Eigenverbrauch - Versicherung - Wartung):
42% * (969 € - 665 € - 23 € - 50 € - 100 €)
=
55 €
Persönlicher Gewinn pro Jahr (Einspeisevergütung + gesparte Stromkosten durch Eigenverbrauch - Umsatzsteuer Eigenverbrauch - Versicherung - Wartung - Einkommensteuer)
78 % * 8300 kWh * 12,2 Cent/kWh + 22 % * 8300 kWh * 32,2 Cent/kWh - 23 € - 50 € - 100 € - 55 €
=
1151 €
Rendite:
1151 € / 13300 €
=
8,7 %
Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch in den ersten fünf Jahren, solange man noch kein Kleinunternehmer ist, umgerechnet pro Jahr:
5/20 * (22 % * 8300 kWh * 5 Cent/kWh)
= 23 €
Stromerzeugungskosten:
(Abschreibung + Versicherung + Wartung + Umsatzsteuer) / Ertrag
(665 € + 50 € + 100 € + 23 €) / 8300 kWh = 10,1 Cent/kWh
Ertrag der Anlage pro Jahr (geldwerter Vorteil durch Entnahme bzw. Eigenverbrauch darf mit
Stromerzeugungskosten berechnet werden):
78 % * 8300 kWh * 12,2 Cent/kWh + 22 % * 8300 kWh * 10,1 Cent/kWh
= 969 €
Einkommensteuer nach EÜR pro Jahr:
Grenzsteuersatz * (Ertrag der Anlage - Abschreibung - Umsatzsteuer Eigenverbrauch - Versicherung - Wartung):
42% * (969 € - 665 € - 23 € - 50 € - 100 €)
=
55 €
Persönlicher Gewinn pro Jahr (Einspeisevergütung + gesparte Stromkosten durch Eigenverbrauch - Umsatzsteuer Eigenverbrauch - Versicherung - Wartung - Einkommensteuer)
78 % * 8300 kWh * 12,2 Cent/kWh + 22 % * 8300 kWh * 32,2 Cent/kWh - 23 € - 50 € - 100 € - 55 €
=
1151 €
Rendite:
1151 € / 13300 €
=
8,7 %
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