Wie viel Haus kann ich mir leisten?

4,20 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Wie viel Haus kann ich mir leisten?
>> Zum 1. Beitrag <<

S

Schuhmi

Und was heißt das genau? Bis zur wievielten Schwangerschaftswoche hätte man Zeit? Nicht, dass man später knapp drüber ist.
 
Uwe82

Uwe82

Es zählt die Klasse, die überwiegend im Bemessungszeitraum bestand, also 7 der 12 Monate

/EDIT (zu früh abgesendet): Man muss allerdings die ganzen Verschiebetatbestände berücksichtigen, also Mutterschaftsleistungen, Elterngeldbezugszeitraum für andere Kinder usw.

Muss mich wegen unserem zweiten Kind gerade damit beschäftigen, da greifen einige dieser Verschiebetatbestände (was für ein Wort) .
 
F

Final

Es zählt die Klasse, die überwiegend im Bemessungszeitraum bestand, also 7 der 12 Monate

/EDIT (zu früh abgesendet): Man muss allerdings die ganzen Verschiebetatbestände berücksichtigen, also Mutterschaftsleistungen, Elterngeldbezugszeitraum für andere Kinder usw.

Muss mich wegen unserem zweiten Kind gerade damit beschäftigen, da greifen einige dieser Verschiebetatbestände (was für ein Wort) .
Was dabei auch noch zu beachten gilt:
Wir hatten das auch so geplant. Dann kam aber ein "ärztliches verschriebenes Arbeitsverbot" (weiß gerade den Fachbegriff nicht mehr) und da ist das Problem, dass diese Monate dann nicht zu den 12 Monaten dazugerechnet werden und somit wurden aus unseren geplanten 8 von 12 Monaten am Ende 5 von 12 und es galt dann doch die alte Steuererklärungsklasse. Da ich aber auch in Elternzeit ging und kein Arbeitsverbot hatte, galten für mich die 8 von 12 Monate die schlechtere Lohnsteuerklasse. Am Ende wurden beide Elterngeldbezüge mit der schlechten Lohnsteuerklasse berechnet.
 
Uwe82

Uwe82

Was dabei auch noch zu beachten gilt:
Wir hatten das auch so geplant. Dann kam aber ein "ärztliches verschriebenes Arbeitsverbot" (weiß gerade den Fachbegriff nicht mehr) und da ist das Problem, dass diese Monate dann nicht zu den 12 Monaten dazugerechnet werden und somit wurden aus unseren geplanten 8 von 12 Monaten am Ende 5 von 12 und es galt dann doch die alte Steuererklärungsklasse. Da ich aber auch in Elternzeit ging und kein Arbeitsverbot hatte, galten für mich die 8 von 12 Monate die schlechtere Lohnsteuerklasse. Am Ende wurden beide Elterngeldbezüge mit der schlechten Lohnsteuerklasse berechnet.
Aber auf die Verschiebetatbestände kann doch bei entsprechender Schlechterstellung auf Antrag verzichtet werden?
 
M

Martin-84

Was dabei auch noch zu beachten gilt:
Wir hatten das auch so geplant. Dann kam aber ein "ärztliches verschriebenes Arbeitsverbot" (weiß gerade den Fachbegriff nicht mehr) und da ist das Problem, dass diese Monate dann nicht zu den 12 Monaten dazugerechnet werden und somit wurden aus unseren geplanten 8 von 12 Monaten am Ende 5 von 12 und es galt dann doch die alte Steuererklärungsklasse. Da ich aber auch in Elternzeit ging und kein Arbeitsverbot hatte, galten für mich die 8 von 12 Monate die schlechtere Lohnsteuerklasse. Am Ende wurden beide Elterngeldbezüge mit der schlechten Lohnsteuerklasse berechnet.
Das war bei uns aber nicht so. Meine Frau hat gleich nach bekanntwerden der Schwangerschaft ein Arbeitsverbot bekommen. Und trotzdem zählten die Monate zur Berechnung der Steuererklärungsklasse dazu.
War aber auch im Jahr 2012/2013. Da sich in Sachen Elterngeld jährlich viele Kleinigkeiten ändern, kann sich das natürlich auch geändert haben.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3117 Themen mit insgesamt 67454 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben