ᐅ Wie das Haus stellen? Einschränkung durch Baugrenze.
Erstellt am: 23.04.15 11:57
Bamue8924.04.15 06:11
Schliesse mich da Bauexperte an. Noch eine frage ist das carport an diese Stelle festbefufestbfestbebunden ? Kann man nicht das carport etwas verkleinern und dann zusammen mit dem haus anscanschrägen ? bastle doch mal paar schablonen und schiebe es hin und her.
ypg24.04.15 07:07
Bamue89 schrieb:
Schliesse mich da Bauexperte an. Noch eine frage ist das carport an diese Stelle festbefufestbfestbebunden ? Kann man nicht das carport etwas verkleinern und dann zusammen mit dem haus anscanschrägen ? bastle doch mal paar schablonen und schiebe es hin und her.Wie bitte?
Bamue8924.04.15 07:29
Festgebunden Wollte ich schreiben. Das doofe handy 😀
Wastl24.04.15 07:57
Um nochmal zu meinen Vorschlägen zu kommen: Du schreibst es wäre eine Überschreitung um 1,4qm - also z.B. 0,3 m auf eine Länge von 4,5m. Sowas wird im Normalfall als nicht verhältnismäßig angesehen, wenn hier zurück gebaut werden müsste.
Bezüglich Energieeinsparverordnung kann man durchaus argumentieren, da eben durch die Energieeinsparverordnung höher Wandstärken erforderlich werden und diese genau die 0,3m ausmachen. Für Energieeinsparverordnung / Dämmung werden dann gerne Ausnahmen genehmigt.
Bevor ich das Haus nach hinten schieben würde, würde ich den Weg des Bauantrages und des Einspruchs gehen (wenn eine Umplanung des Hauses nicht möglich ist).
Bezüglich Energieeinsparverordnung kann man durchaus argumentieren, da eben durch die Energieeinsparverordnung höher Wandstärken erforderlich werden und diese genau die 0,3m ausmachen. Für Energieeinsparverordnung / Dämmung werden dann gerne Ausnahmen genehmigt.
Bevor ich das Haus nach hinten schieben würde, würde ich den Weg des Bauantrages und des Einspruchs gehen (wenn eine Umplanung des Hauses nicht möglich ist).
Bauexperte24.04.15 11:04
Wastl schrieb:
... Sowas wird im Normalfall als nicht verhältnismäßig angesehen, wenn hier zurück gebaut werden müsste ...
Bezüglich Energieeinsparverordnung kann man durchaus argumentieren, da eben durch die Energieeinsparverordnung höher Wandstärken erforderlich werden und diese genau die 0,3m ausmachen. Für Energieeinsparverordnung / Dämmung werden dann gerne Ausnahmen genehmigt.
...Du glaubst sicher auch, daß im Bauamt nur Dummköpfe sitzen .... ?Die BVA ist negativ beschieden, wenn die TE jetzt trotzdem so baut, wird die allfällige Strafe höher ausfallen; einen Rückbau sehe ich in diesem Fall auch als sehr wahrscheinlich an. Was kann sie also gewinnen? Und von wegen Energieeinsparverordnung - es gibt ein Baufenster, in welchem die TE sich bewegen kann/darf/muß; dann klappt das auch mit den Wandstärken!
Nicht überall laufen die Uhren so seltsam, wie im Strauß´chen Land 😎 und nicht jeder kann machen, was er will; die TE hätte ja ein anderes Grundstück kaufen können 😉
Grüße, Bauexperte
marv4524.04.15 14:37
Bauexperte schrieb:
die TE hätte ja ein anderes Grundstück kaufen könnenDas denke ich die ganze Zeit schon. Man paßt doch das Haus dem Grundstück an und versucht es nicht umgekehrt. 😎
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